Gutachterin bestellt

14-Jährige nun in U-Haft – war sie zurechnungsfähig?

Eine Sachverständige soll klären, ob die 14-jährige Wienerin zum Zeitpunkt der Friedhofs-Tat zurechnungsfähig oder berauscht war.
Newsdesk Heute
26.02.2026, 15:01
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Es ist ein Tathergang, der einem beinahe das Blut in den Adern gefrieren lässt: Aus reiner Lust auf das Töten soll eine 14-Jährige am Montagnachmittag ihre Krisen-WG verlassen haben. Am Friedhof Baumgarten ging sie mit einem Messer auf eine 64-jährige Besucherin los, filmte danach die Leiche mit ihrem Handy.

Im Verhör zeigte sie sich geständig, machte aber keine näheren Angaben zum Motiv oder Tathergang – es gilt die Unschuldsvermutung. Wie das Landesgericht für Strafsachen Wien informiert, wurde am frühen Donnerstagnachmittag die Untersuchungshaft wegen Tatbegehungsgefahr verhängt.

War sie zurechnungsfähig

Die 14-Jährige wurde bei ihrer Einvernahme von einer Verteidigerin und ihrer Mutter unterstützt. Spätestens am 12. März wird die Haftverhandlung stattfinden.

In der Justizanstalt, in der die junge Wienerin in einer Einzelzelle einsitzt, wird sie medizinisch und psychologisch betreut. Von der Staatsanwaltschaft wurde bereits eine psychiatrische Sachverständige bestellt, die beurteilen soll, ob das Mädchen zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig (und womöglich auch berauscht) war.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 26.02.2026, 15:03, 26.02.2026, 15:01
Jetzt E-Paper lesen