Es ist ein Mammutprozess, der Norwegen seit Wochen beschäftigt: Marius Borg Høiby (29), Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (52), ist in insgesamt 38 Punkten angeklagt, darunter Vergewaltigung. Noch wenige Tage vor Prozessbeginn war Høiby auf freiem Fuß. Diese Freiheit endete nach einem mutmaßlichen nächtlichen Übergriff auf eine Frau. Seit dem 1. Februar befindet er sich in Untersuchungshaft im Osloer Gefängnis – und das bleibt vorerst auch so.
Nach seiner erneuten Festnahme hatte die Polizei zunächst eine vierwöchige Untersuchungshaft beantragt, um eine mögliche Wiederholungstat zu verhindern. Nun stellt Staatsanwalt Sturla Henriksbø (46) gegenüber "Bild" klar, dass sich diese Haft automatisch verlängert hat. Grund dafür ist der laufende Prozess.
"Nach norwegischem Recht gilt: Befindet sich eine Person in Untersuchungshaft und hat der Prozess bereits begonnen, wird die Haft automatisch verlängert – bis maximal vier Wochen nach Abschluss des Verfahrens", erklärt Henriksbø. Derzeit ist vorgesehen, dass der Prozess am 19. März mit den Schlussplädoyers endet. Anschließend ziehen sich Richter und Schöffen zur Urteilsfindung zurück.
"Er wird also weiterhin in Haft bleiben, es sei denn, es tritt etwas Unvorhersehbares ein, das eine neue gerichtliche Entscheidung erforderlich macht", so der Staatsanwalt. Andernfalls bleibe Høiby bis zu vier Wochen nach Prozessende in Untersuchungshaft. Eine vorzeitige Entlassung wäre nur möglich, wenn die Haftdauer in einem offensichtlichen Missverhältnis zu den Vorwürfen stünde. Dafür sieht das Gericht derzeit keinen Anlass.
Mit dem bisherigen Verlauf des Prozesses zeigt sich Henriksbø zufrieden. Besonders hebt er die Aussagen der mutmaßlichen Opfer hervor: "Die Opfer haben großen Mut bewiesen. Sie haben sehr intime Details geschildert und wirkten in ihren Aussagen äußerst glaubwürdig."
Auch zu den Haftbedingungen äußert sich der Staatsanwalt. In Norwegen tragen Gefangene keine spezielle Gefängniskleidung, sondern normale Straßenkleidung. Während der Verhandlungspausen wird Høiby in einer Zelle im Untergeschoss des Gerichtsgebäudes untergebracht. "Ausnahmen sind nur möglich, wenn es der Gesundheitszustand erfordert. Meines Wissens wurde ihm zeitweise ein anderer Raum zur Verfügung gestellt, ansonsten befindet er sich in Einzelhaft", erklärt Henriksbø.
Eine Sonderbehandlung wegen seiner Herkunft weist der Staatsanwalt entschieden zurück. "Ich hatte keinerlei Kontakt zur königlichen Familie oder deren Mitarbeitern. Ich behandle ihn wie jeden anderen Prominenten, dem schwere Straftaten vorgeworfen werden." Das Besondere an diesem Fall sei nicht die Person, sondern das enorme mediale Interesse. "Ansonsten handelt es sich um einen ernsten, aber normalen Strafprozess."