Die Bluttat auf dem Friedhof Baumgarten (Wien-Penzing) schockiert ganz Österreich. Die gefasste Tatverdächtige ist noch ein Teenager – erst 14 Jahre alt. Eine 64-jährige Frau wurde um 17.30 Uhr am Montag mit zahlreichen Schnittverletzungen aufgefunden – Notärzte hatten keine Chance, konnten sie nicht mehr retten.
Schnell war die Verdächtige gefunden, die mutmaßliche Tatwaffe – ein Taschenmesser – ist sichergestellt, Opfer und Täter kannten sich nicht. Der Teenager wohnt in einer betreuten Wohngemeinschaft der MA11 (Amt für Jugend und Familie der Stadt Wien). "Es ist eine WG, in der vier Kinder aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung untergebracht sind", sagt Ingrid Pöschmann von der MA 11 zu "Heute".
Der traurige Hintergrund: Im vergangenen November zog das Mädchen in die WG, sie war damals 13 Jahre alt: "Ihre Mutter hat dieser Maßnahme zugestimmt, sie war sehr überfordert aufgrund der psychischen Erkrankung."
Jahrelang wurde das Mädchen von Experten ambulant betreut, doch die erwünschte Stabilisierung trat nicht ein: "Das Mädchen hatte immer wieder selbstgefährdende Momente – sie hat sich selbst verletzt", so Pöschmann zu "Heute". Wenn es soweit war, wurde sie in die Kinder- und Jugendpsychiatrie gebracht – dann aber wieder rasch in die WG eingegliedert.
Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133
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"Am Montag gab es kein gefährdendes Verhalten", sagt die Expertin weiter, „es ist mir auch nicht bekannt, dass das Mädchen andere Personen verletzt hatte, die Aggression ging nach innen."
In der Wohngemeinschaft nahe dem Friedhof leben vier Kinder. Sie werden engmaschig betreut, es sind immer vier Erwachsene im Dienst. Doch die Kinder und Jugendlichen sind nicht gefangen da drinnen: "Sie können hinaus."
Das Team der Betreuer ist bestürzt: "Wir sind tief betroffen von der Tat, unser Mitgefühl gilt dem Opfer und seinem Umfeld." Was aber immer bleibt: "Man kann niemals in Menschen hineinschauen. Unsere Experten erkennen viel, können meist die richtigen Schritte setzen, aber es bleibt immer ein Restrisiko." Es gilt die Unschuldsvermutung.