Mit gesenkter und von langen Zotteln verdeckter Stirn wurde Afaq K. (21) dienstags am Wiener Landesgericht vorgeführt – mit Handfesseln und einem zusätzlichen Brustgurt wurde der große Pakistani zusätzlich gesichert. Denn der zuletzt arbeitslose Metaller soll am 15. Mai 2024 auf einer Fußgängerbrücke in Wien-Favoriten Unfassbares getan haben.
Um 2 Uhr früh wurde dort ein bedauernswertes Zufallsopfer (27) vom Beschuldigten, der von einem Saufgelage gekommen und noch alleine weitergezogen war, auf schockierende Art und Weise grundlos attackiert, geschlagen und brutalst ins Koma getreten – zwei Tage später verlor der junge Afghane seinen Überlebenskampf, starb an einem schweren Schädelhirntrauma.
Wieder und wieder hatte der Verdächtige, der Tage später erst ausgeforscht werden konnte, auf den Kopf des jungen Mannes eingetreten, als der schon zusammengekauert am Boden lag. Das Ganze filmte er mit seinem Handy. "Du Bastard, du H*rensohn", hört man ihn auf einem 12 Sekunden langen, schockierenden Clip brüllen – während die Kamera das blutige Gesicht in Großaufnahme zeigt.
Beim Vorspielen des Videos stockte den Zuschauern im Gerichtsaal – darunter auch den sichtlich mitgenommenen Eltern des Angeklagten – der Atem. "Es handelt sich bei ihm um einen sadistischen Gewalttäter, der aus reiner Mordlust gehandelt haben dürfte", sprach sich der Gerichtspsychiater deutlich für eine Einweisung ein.
"Ich bekenne mich schuldig und kann mir das nicht erklären", murmelte der Angeklagte nur, blieb ansonsten stumm. Selbst seine Verteidiger Werner Tomanek und Philipp Winkler wollten vom blanken Horror, der ihrem Mandanten zur Last gelegt wurde, absolut nichts beschönigen. "Selbst nach Jahrzehnten im Job muss ich sagen. Das sprengt manche Grenzen. Es gibt einfach kein Motiv, es bleibt nur ein leerer Blick. Sicher ist nur, dass mit ihm etwas nicht stimmt", so Tomanek.
Auch, weil explosive, massive Gewaltexzesse, bei denen sich der Täter "wie für eine Art Trophäe" selbst filmte, schon vor der tödlichen Attacke dokumentiert sind. "Einmal wurde ein wehrloser Obdachloser gequält, eines der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Allein das zeugt von seiner schwerwiegenden und nachhaltigen Störung", so der Gutachter. Er hält den Angeklagten für einen "sadistischen Narzissten" und "gefährlichen Serientäter".
Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133
Auf alle Zeugen wurde verzichtet. Schon früh konnten sich die Geschworenen zur Urteilsfindung zurückziehen. Das Urteil wurde rasch gefällt – lebenslange Haft plus Einweisung, nicht rechtskräftig.