Comeback nach Millionen-Pleite

Schuldenschnitt: Tiny-House-Produzent darf weitermachen

Die Gläubiger werden weniger als ein Achtel ihrer ursprünglichen Forderungen erhalten. Der Insolvenzverwalter erachtet das jedoch als angemessen.
Aram Ghadimi
04.03.2026, 04:00
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Aufatmen beim Tiny-House-Produzent "WW Wohnwagon GmbH" aus Gutenstein im Bezirk Wiener Neustadt: Wie gestern bekannt wurde, fand am 3. März 2026 vor dem Landesgericht Wiener Neustadt die Sanierungsplantagsatzung im Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung statt. Jetzt sieht es so aus, als könnte das Unternehmen – dank Schuldenschnitt – weiterhin fortgeführt werden.

Auf Mindestquote reduziert

Wie der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) am Dienstag mitteilte, hat eine Mehrheit der Gläubiger den vom Tiny-Häuslbauer vorgelegten Sanierungsplan angenommen, nachdem das schuldnerische Unternehmen am 30. Jänner 2026 die Eigenverwaltung zurückgelegt und der Sanierungsverwalter die operative Geschäftsführung übernommen hatte. Im Zuge dessen wurde die angebotene Quote von 30 auf 20 Prozent reduziert. Das ist das gesetzliche Minimum.

Insgesamt hatten 142 Gläubiger Forderungen in Höhe von rund 4,25 Millionen Euro angemeldet. Davon wurden rund 2,56 Millionen Euro anerkannt, aber gleichzeitig etwa 1,69 Millionen Euro bestritten. So ergibt sich auf der Basis aller anerkannten Forderungen und der besagten Quote von 20 Prozent ein Sanierungserfordernis von circa 512.000 Euro – weniger als ein Achtel der ursprünglichen Forderungen.

Entschuldung in Mini-Tranchen

Laut Insolvenzverwalter soll die Erfüllung dieses Betrags durch eine zufriedenstellende Auftragslage sowie durch Zuschüsse der Gesellschafter sichergestellt sein. Zudem darf das Unternehmen seine Schulden über einen längeren Zeitraum abbauen – die Gläubiger erhalten die 20-prozentige Quote in mehreren Mini-Tranchen:

Die ersten 5 Prozent soll es jedoch schon binnen 14 Tagen nach der rechtskräftigen Bestätigung des Sanierungsplans geben. Dieser Betrag liegt bereits beim Verwalter. Jeweils 3,75 Prozent sollen bis zu den folgenden Stichtagen ausgezahlt werden: 31. Dezember 2026, 30. Juni 2027, 30. November 2027 und 2. März 2028.

"Ist wirtschaftlich angemessen"

Der Insolvenzverwalter erachtete den Sanierungsplan als wirtschaftlich angemessen, denn: Eine errechnete Zerschlagungsquote hätte lediglich 3 Prozent für die Gläubiger ergeben. Diese hätten somit im Fall einer Auflösung des Unternehmens deutlich weniger Geld zurückbekommen. Noch am Dienstag konnte der Sanierungsplan gerichtlich bestätigt werden. Damit gilt – mit Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses – das Insolvenzverfahren als aufgehoben.

"Sparwürfel"-Pionier

Nach bereits gesetzten Restrukturierungsmaßnahmen beschäftigt das Unternehmen derzeit noch 37 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Auch sie dürften jetzt erleichtert sein. Ihr Arbeitgeber produziert seit 2013 Holzmodulhäuser und gilt als Pionier im Tiny-House-Bereich. Bei den derzeitigen Immobilienpreisen dürfte auch die Nachfrage nach einem "Sparwürfel" am Stadtrand nicht versiegen.

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