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Schumi-Krankenakte: Möglicher Verkäufer tot

Heute Redaktion
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Der Mann, der die Krankenakte von Formel-1-Rekordweltmeister Michael Schumacher illegalerweise weitergegeben haben soll, ist tot. Er hat sich in seiner Zelle erhängt. Der Leichnam des Verdächtigen wurde Mittwochfrüh in einem Polizeigefängnis in Zürich gefunden.

Der Mann, der die von Formel-1-Rekordweltmeister Michael Schumacher illegalerweise weitergegeben haben soll, ist tot. Er hat sich in seiner Zelle erhängt. Der Leichnam des Verdächtigen wurde Mittwochfrüh in einem Polizeigefängnis in Zürich gefunden.

Der Name des Mann wurde nicht bekannt gegeben. Nur soviel: Es handelt sich um einen hochrangigen Mitarbeiter des Helikopterunternehmens Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega), das den verunfallten Rennfahrer ursprünglich von der Universitätsklinik Grenoble nach Lausanne zur Reha fliegen sollte. Der Mann war am Dienstag wegen Verdachts auf Weitergabe vertraulicher Dokumente festgenommen worden.

Teile der Schumacher-Akte waren im Juni mehreren Medien zum Kauf angeboten worden. Schumacher befindet sich derzeit - nach seinem schweren Skiunfall im Dezember 2013 in Meribel und monatelangem Koma wegen eines Schädel-Hirn-Traumas - auf Reha in der Schweiz. Mitarbeiter des Flugunternehmens hatten Einblick in Teile der Akten, um einen optimalen Transport zu gewährleisten.

Akten um 50.000 Euro

Letztlich wurde der 45-jährige Deutsche gar nicht mit dem Hubschrauber, sondern mit einem Krankenwagen von Frankreich in die Schweiz überstellt. Für die Akten sollen 50.000 Euro verlangt worden sein. Die IP-Adresse des Computers, von dem aus die Angebote versandt worden waren, wurde zur Rega zurückverfolgt. Diese stellte daraufhin selbst Strafanzeige.

Es gibt keinen Hinweis, dass in den Tod des Mannes in der Zelle ein Außenstehender involviert gewesen sein könnte. Zum Gesundheitszustand des siebenfachen Weltmeisters gibt es weiterhin keine zuverlässigen Angaben.

Die Ermittlungen zur illegalen Weitergabe der vertraulichen Dokumente werden nach dem Tod des Tatverdächtigen eingestellt. Es liegen keine Erkenntnisse über andere Verdächtige vor. Unabhängig davon gilt auch für den Verstorbenen die Unschuldsvermutung.

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