Endstation am Wiener Landl! Ein Pole (37) hatte am 4. Juli 2025 zu Mittag mit einem Kleinkaliber-Gewehr auf eine Bim der Linie 52 in der Linzer Straße (Wien-Penzing) gefeuert. Der Schuss durchschlug die Scheiben der Bim auf beiden Seiten. Wie durch ein Wunder wurde kein Fahrgast getötet oder verletzt.
Der Pole saß nun wegen versuchten Mordes auf der Anklagebank am Landl. "Ich war besoffen, es tut mir leid. Ich bereue es, ich wollte niemanden töten oder verletzen", erklärte der Angeklagte kleinlaut.
Insgesamt habe er am 4. Juli drei Schüsse abgefeuert. Zwei in die Luft, einen auf die Straßenbahn. Das Kleinkaliber-Gewehr habe er drei Monate vor der Tat erworben, weil er sich in Wien "von der polnischen Mafia" bedroht gefühlt habe.
Die Waffe habe er ungesichert neben dem Kühlschrank in seiner Wohnung stehen gehabt. Aus einem "Impuls" heraus habe er sie ausprobieren wollen. "Ich war blöd. Ich bereue es." Die 10 bis 15 Fahrgäste in der Bim habe er nicht gesehen. Nur durch Glück wurde niemand getroffen. Der Angeklagte gab an, vor der Tat rund sechs bis acht Bier getrunken zu haben. Laut Gutachter dürfte er also rund 2,5 bis drei Promille Alkohol im Blut gehabt haben.
"Ich hab' deutlich gehört und gewusst, was das ist", schilderte der Bim-Fahrer im Zeugenstand: Aus Angst fuhr er zur nächsten Station. "Da hat schon eine Frau an die Fahrerkabine geklopft und gesagt, wir wurden beschossen." Daraufhin habe er die Polizei alarmiert.
Die Polizei rückte mit den Sondereinheiten Cobra und Wega an den Tatort aus. Sogar ein Panzerwagen war mit dabei. Der Verdächtige flüchtete nach der Tat aus der Wohnung, wurde später in einem nahen Café festgenommen. "Eine depperte Aktion", so der Angeklagte reumütig.
Der Mann war bereits mehrmals wegen Depressionen und Alkoholsucht in Behandlung gewesen. Die Therapie nach der Festnahme habe laut dem Sachverständigen bereits Wirkung gezeigt. Der 37-Jährige habe sich "vorbildlich verhalten", das Krankheitsbild sei abgeklungen, die Rückfallgefahr gering.
Dem Polen drohten zehn bis 20 Jahre oder sogar lebenslange Haft. Zusätzlich beantragte die Staatsanwaltschaft wegen einer Suchterkrankung und einer Persönlichkeitsstörung die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Zu Mittag zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück – Urteil am Nachmittag: 10 Jahre Haft – noch nicht rechtskräftig.