Ein Wiener Detektiv ist mit seinem Wunsch nach einem Waffenpass vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gescheitert. Der Mann wollte Personenschutz übernehmen – unter anderem für Juden – und dafür legal eine Schusswaffe tragen dürfen.
Bisher war der nebenberufliche Detektiv laut Gericht vor allem mit Beschattungen mutmaßlich untreuer Ehepartner beschäftigt. Nun plante er, sein Tätigkeitsfeld auszuweiten. Weil er dabei mit gefährlichen Situationen rechnen müsse, beantragte er einen Waffenpass.
Doch schon die Wiener Polizei verweigerte ihm die Genehmigung. Der Grund: Der Mann sei bisher nie bedroht worden und habe auch noch keine gefährliche Situation erlebt. Der Detektiv zog vor Gericht. Dort argumentierte er, dass die "potenzielle Bedrohungslage" für jüdische Einrichtungen und Personen erhöht sei. Außerdem verwies er darauf, dass vier andere Mitarbeiter der Detektei bereits Waffenpässe besitzen würden.
Das Landesverwaltungsgericht Wien blieb dennoch hart. Zwar sei die Gefährdungslage allgemein erhöht, sie stelle aber "keine besondere bzw. konkrete Gefahrenlage" für den Beschwerdeführer dar.
Auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigte diese Sicht nun laut "Die Presse Rechtspanorama" in einem aktuellen Beschluss. Eine Waffe dürfe nur tragen, wer mit hoher Wahrscheinlichkeit in gefährliche Situationen gerate, "denen nicht anders zu begegnen ist", so das Höchstgericht.
Dabei betonten die Richter, dass die Abwehr von Gefahren grundsätzlich Aufgabe der Sicherheitsbehörden sei. Private bewaffnete Einsätze könnten Unbeteiligte gefährden. Der Wiener Detektiv muss den geplanten Personenschutz damit vorerst ohne Schusswaffe übernehmen.