Schläge gegen die Beine, brutales Reißen an den Haaren, Beschimpfungen und Drohungen: Was eine schwer kranke Seniorin im Salzburger Flachgau durchgemacht haben soll, beschäftigt am Donnerstag das Salzburger Landesgericht. Angeklagt ist eine 53-jährige Pflegerin aus Rumänien. Das berichtet der ORF.
Die Frau war engagiert worden, um die Seniorin zu betreuen. Diese leidet an einer Krankheit, die ihre Bewegungsfähigkeit und ihr Gedächtnis stark beeinträchtigt. Laut Anklage soll die Pflegerin die hilflose Frau wiederholt misshandelt haben.
Wenn die Seniorin aufgrund ihrer Erkrankung nicht essen oder trinken wollte, soll die 53-Jährige gewalttätig geworden sein. Beim Wickeln habe sie die Frau beschimpft, gestoßen, gegen ihre Beine geschlagen und an den Haaren gerissen. Auch bedroht soll sie die Seniorin haben.
Die Angehörigen schöpften Verdacht und installierten eine versteckte Kamera. Die heimlichen Aufnahmen sollen die Misshandlungen und die Vernachlässigung der Seniorin dokumentieren. Sie spielen nun eine zentrale Rolle im Prozess.
Doch ob das Gericht die Videos tatsächlich als Beweismittel verwenden darf, ist noch offen. Denn heimliche Video- und Tonaufnahmen sind vor Gericht nicht automatisch als Beweise zulässig. Dafür braucht es einen sogenannten Rechtfertigungsgrund.
Eine Ausnahme kann etwa bei Notwehr oder einem überwiegenden Interesse bestehen. Das Salzburger Landesgericht muss deshalb am Donnerstag abwägen: Wie schwer wiegt das Recht auf Privatsphäre der gefilmten Person – und wie wichtig sind die Aufnahmen, um eine mögliche Straftat nachzuweisen?