Doch kein Smart Meter?

OGH unterbricht plötzlich Verfahren von Stromrebellen

Rückschlag für Netzbetreiber: Am 7. Mai 2025 entschied das Höchstgericht, dass Gerichtsverfahren um den verpflichtenden Zählertausch auszusetzen sind.
Aram Ghadimi
09.05.2025, 07:00

Der aktuelle Entscheid des Obersten Gerichtshofes (OGH) ist auch ein Erfolg für Gottfried Forsthuber, jenen Anwalt, der zusammen mit vielen seiner widerständigen Klientinnen und Klienten gegen den "Zwang zum Einbau eines Smart Meters" kämpft.

Kämpferische Tierärztin

Erst vor wenigen Tagen berichteten wir über den Fall von Elisabeth Heymann. Seit zwei Jahren wehrt sich die Tierärztin gegen den Einbau eines Smart Meters. Ende April hatte ihr die Netz Niederösterreich GmbH den Strom abgedreht. Gleichzeitig lief ein Gerichtsverfahren gegen die 60-Jährige, bei dem sie Forsthuber vertrat. Der Entscheid des Obersten Gerichtshofes (OGH) dürfte nun zum Nachteil für den Netzbetreiber sein.

„Jedem künftigen Autokraten liegt hier das Besteck für eine Diktatur auf dem Tisch.“
Gottfried ForsthuberRechtsanwalt für Zivilrecht

Heymann ging es, so wie einigen anderen Klienten von Anwalt Gottfried Forsthuber, um ihren Datenschutz, darum, dass es eine Wahlmöglichkeit geben müsse und, dass der Konzern bei ihr nicht einfach "hineinkriechen" könne. Dafür war sie bereit, tausende Euro auszugeben.

Netzbetreiber eskalierte

"Die Netz Niederösterreich GmbH beschloss zu eskalieren", sagte Forsthuber zu "Heute" und führt weiter aus: "Nicht nur klagten sie meine Klientin, sie schufen auch brutal Fakten, im laufenden Verfahren, indem sie einfach den Strom abdrehten."

Weil sich Elisabeth Heymann gegen den Einbau eines Smart-Meters wehrte, wurde ihr Strom abgedreht.
privat

"Europäische Gerichtshof prüft jetzt"

Jetzt kam es zu einer Überraschung und Forsthuber ist glücklich darüber: "Während meine Klientin ihre Praxis ohne Röntgentechnik und Medikamentenkühlung weiterführt, hat nun der Oberste Gerichtshof (OGH) ein Zeichen gesetzt." Dann erklärt er die Details:

"Mit Beschluss vom 7. Mai 2025 stellte das Höchstgericht klar: Gerichtsverfahren rund um den verpflichtenden Zählertausch sind auszusetzen, solange der Europäische Gerichtshof (EuGH) nicht über zentrale unionsrechtliche Fragen entschieden hat. Betroffen sind Verfahren sowohl von Stromkunden als auch gegen sie – etwa durch Klagen oder Zahlungsaufforderungen der Netzbetreiber."

Für Rechtsanwalt Gottfried Forsthuber ist die Entscheidung vom 7. Mai ein Wendepunkt: "Die Verfahren dürfen nicht weitergeführt werden – der OGH hat den Netzbetreibern die rote Karte gezeigt." Das sei in Hinblick auf den Datenschutz und die technische Wahlfreiheit bedeutend.

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Verfahren werden gestoppt

Die Verfahren werden also gestoppt, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Frage geprüft hat, ob die österreichische Praxis zwingender Smart-Meter-Vorgaben mit dem EU-Recht vereinbar ist. In Deutschland etwa, kann man zwischen zwei digitalen Messvorrichtungen wählen: Die eine ist ein Smart Meter wie in Österreich, sie schickt alle paar Minuten Daten zum Betreiber. Die andere Option ist ein Gerät, das zu keine Übertragung oder Speicherung von Daten ermöglicht.

Signal für die Bezirksgerichte

"Die OGH-Entscheidung hat Signalwirkung für alle Bezirksgerichte", sagt Forsthuber. Diese seien nun verpflichtet, der höchstgerichtlichen Linie zu folgen und Verfahren mit ungeklärter Rechtslage zu unterbrechen – unabhängig davon, ob der Stromkunde Kläger oder Beklagter ist.

"Österreichweit drohen derzeit hunderten Stromkunden Abschaltungen – obwohl in vielen dieser Fälle noch nicht geklärt ist, ob der verpflichtende Zählertausch überhaupt rechtmäßig ist", sagt Forsthuber abschließend.

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