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Single-Papa muss WG-Zimmer mieten, um aufs Klo zu gehen

Bauarbeiten in seinem Wohnhaus in Ottakring treiben einen Wiener in den finanziellen Ruin. Für den Toilettengang muss er ein Zimmer um 400 € anmieten.

Robert Cajic
In Wien-Ottakring kann ein Wiener seit Ende Juni nicht mehr auf das Klo seiner Wohnung gehen.
In Wien-Ottakring kann ein Wiener seit Ende Juni nicht mehr auf das Klo seiner Wohnung gehen.
Leserreporter

"Heute"-Leser Zvonko* (Name von der Redaktion geändert) lebt mit seiner Tochter in einer privaten Mietwohnung im 16. Wiener Bezirk. Dort kündigte die Hausverwaltung im Juni Bauarbeiten aufgrund eines Schadens in einer Wohnung an. Wenige Wochen später begannen Arbeiten in den Badezimmern mehrerer Wohnungen, die bis heute stocken. Der Grund: Zvonkos Nachbar zeigt sich alles andere als kooperativ.

Leser: "Musste wegen WC eigenes WG-Zimmer mieten!"

Aufgrund eines Rohrgebrechens wurden Bauarbeiten im Mehrparteienhaus angeordnet. Dadurch sind allerdings nicht nur die Betriebskosten gestiegen: "Meine Tochter lebt mit mir und muss ja irgendwo duschen und aufs Klo gehen! So kann man nicht leben!", schimpfte der 55-Jährige im Gespräch mit "Heute". Deshalb zahlt Zvonko seit Juli monatlich 400 Euro extra. Sie haben sich ein Zimmer in einer naheliegenden WG gemietet. Dort gehen Zvonko und seine Tochter ihrer Körperhygiene nach.

Leistbar ist dies für den AMS-Kunden nicht mehr: "Ich bin finanziell am Ende! Ich kann nicht mehr zwei Wohnungen zahlen, nur weil ich in meiner nicht aufs Klo kann!"

Nachbar verhindert Schadensbehebung

Hilfe gab es bisher kaum. Die Hausverwaltung bedauert den momentanen Zustand und die Unannehmlichkeiten: "Auch für uns als Hauseigentümer sind diese Zustände sehr unerfreulich", so eine Sprecherin der Hausverwaltung. Laut der Hausverwaltung liegt dies am Nachbarn: "Leider handelt es sich hier um einen Spezialfall, der sich aufgrund der fehlenden Anwesenheit und Teilnahme des betroffenen Mieters, der Nachbar von Herrn Zvonko, in die Länge zieht."

Sollte die Nachbars-Partei wieder im Weg stehen, hat die Hausverwaltung einen Plan B: "In diesem Fall bleibt uns nach mehrmaligen Versuchen der Kontaktaufnahme als Immobilien-Eigentümer nur noch der Rechtsweg", so die Sprecherin.

Ob und wie der 55-jährige AMS-Kunde für diesen "Spezialfall" entschädigt wird, überprüft die Hausverwaltung. "Es muss intern geprüft werden, ob es nicht schon eine Mietzinsreduzierung wegen der teilweisen Unbenutzbarkeit der Wohnung gab. Unsere Kollegen werden prüfen, ob man hier einlenken kann", so die Sprecherin.

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