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So reagieren Bundesliga und ÖFB auf Hass-Plakate

Heute Redaktion
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Bild: GEPA-pictures.com

Schmähplakate und Hass-Tiraden halten den deutschen Fußball in Atem. Das Phänomen ist nicht neu. Deshalb gibt es auch in Österreich einen klaren Plan, wie bei einer Eskalation vorzugehen ist. "Heute" hakte nach.

Der deutsche Fußball wird von einem Fan-Eklat erschüttert. Die Ultras-Gruppierungen unterschiedlicher Klubs sorgen mit geschmacklosen Schmähplakaten für Aufregung. Ziel ihres Unmuts: der DFB und Milliardär Dietmar Hopp. Der Hoffenheim-Mäzen wird aufgrund seiner Finanzgeflechte angefeindet. Viele Anhänger sehen eine Verletzung der "50+1-Regel", die besagt, dass ein Bundesligist stets die Mehrheit seiner Anteile behalten muss. Der Protest weitete sich bereits auf "RB-Leipzig-Erfinder" Didi Mateschitz aus.

Der deutsche Fußballbund geriet ins Visier des harten Fankerns, weil er Kollektivstrafen aussprach, die er vor zwei Jahren eigentlich abgeschafft hatte.

Spiel-Abbruch droht

Weil die Anfeindungen in den letzten Tagen Überhand nahmen, wurden zahlreiche Spiele bereits für mehrere Minuten unterbrochen – und beinahe abgebrochen. Erst nach Entfernen der beleidigenden Transparente wurde weitergekickt.

Doch wie wird in Österreich mit der Thematik umgegangen? Beim Rapid-Heimspiel gegen Mattersburg entrollte der BlockWest ebenfalls ein Spruchband – und vergriff sich dabei in der Wortwahl. Passiert ist nichts.

"Heute" fragte beim ÖFB und der rot-weiß-roten Bundesliga nach, wie bei Hass-Plakaten vorgegangen wird. Die gemeinsame Antwort: Es gibt einen 3-Stufen-Plan.

Die Antwort im Wortlaut

In Österreich wird der 3-Stufen-Plan insbesondere bei Wurfgegenständen seit mehreren Jahren umgesetzt. Bei internationalen Spielen und in einigen nationalen Ligen kommt der 3-Stufen-Plan der UEFA seit Juli 2019 zur Anwendung, wenn der Spielleiter Fehlverhalten des Publikums mit diskriminierendem Hintergrund wahrnimmt.

Der 3-Stufen-Plan lautet wie folgt:

1. Sofern ein Publikums-Fehlverhalten festgestellt wird, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel und veranlasst eine Lautsprecherdurchsage.

2. Wird das Verhalten nicht eingestellt oder kommt es neuerlich zu einem derartigen Vorfall, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel erneut und verlässt mit beiden Mannschaften für etwa 5-10 Minuten das Spielfeld.

3. Der Heimverein wird um eine neuerliche Lautsprecherdurchsage ersucht, wonach im Fall eines neuerlichen Vorfalls das Spiel abgebrochen wird.




In jeder Situation entscheidet der Spieloffizielle, sei es auf Grund von Vorkommnissen am oder außerhalb des Spielfeldes, als Letztverantwortlicher, ob ein Spiel unterbrochen, weitergeführt oder abgebrochen wird.



Es geht darum, Bewusstsein zu schaffen und zu informieren. Deswegen sind wir in Österreich seit Herbst dabei, die gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse aus der internationalen Praxis zu evaluieren. So gibt es insbesondere bei verbalen Vorfällen nicht nur Schwarz und Weiß und nicht jedes Transparent ist diskriminierend. Auch ist zu bedenken, dass die Schiedsrichter eine Vielzahl an Aufgaben haben und sich primär auf die Spielleitung konzentrieren müssen.

Verantwortung und weitere Maßnahmen

Wir sind stolz darauf, dass der Fußball jeden Tag einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit, zur Integration und zum Zusammenhalt liefert. Leider kommt es bei Großveranstaltungen aber auch zu Vorfällen, von denen jeder einer zu viel ist. In Bezug auf den Fußball sind sich der ÖFB und die Bundesliga mit den Klubs ihrer Vorbildwirkung bewusst und unternehmen sämtliche Schritte, diese Verantwortung wahrzunehmen.



In erster Linie ist Präventiv-Arbeit zu leisten, um Bewusstseinsbildung zu schaffen (zum Beispiel bei Homophobie: Workshops und Ombudsmann) und als letztes Mittel sind auch Repressionen möglich. So werden bei jedem Spiel der höchsten Spielklasse Spielbeobachter eingesetzt, die dokumentieren, ob es zu diskriminierendem Verhalten durch Fans kommt. Wenn dies der Fall ist, werden beispielsweise deren Inhalt, Kontext und Intensität im Nachgang individuell thematisiert und je nach Beurteilung geeignete Maßnahmen ergriffen. Dies können sozialpräventive Maßnahmen sowie zielgerichtete Auflagen sein, die vergleichbare Vorfälle in der Zukunft bestmöglich verhindern sollen. In letzter Konsequenz können auch Sanktionen gegen Klubs und Stadionverbote gegen Einzelpersonen ausgesprochen werden.

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