Die Polizei ist ab Mitternacht landesweit dazu angehalten, überall im öffentlichen Raum Präsenz zu zeigen, denn ab dann gelten die neuen Corona-Maßnahmen. Besonders brisant dabei: Die nächtliche Ausgangssperre. Von 20 bis 6 Uhr dürfen wir alle unsere Wohnungen nicht mehr verlassen. Die einzigen Ausnahmen, dennoch die eigenen vier Wände zu verlassen, sind:
► Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
► Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
► Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
► Berufliche Zwecke, sofern dies erforderlich ist
► Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung
Wer sich nicht an diese Maßnahmen halten will, kann unter Umständen emfpindliche Geldstrafen bezahlen. Wer sich beispielsweise nicht an die Mund-Nasenschutz-Pflicht hält, kann gleich vor Ort mit einem Organstrafmandat von 25 Euro rechnen. Für das Nicht-Einhalten des Mindestabstands kann der jeweilige Polizist auch 50 Euro einfordern. Diejenigen, die sich weiterhin uneinsichtig zeigen, können anschließend nach dem Covid-Gesetz angezeigt werden. Die Gesundheitsbehörde setzt letztendlich die Höhe des Strafrahmens fest - und der hat es in sich: Bis zu 1.450 Euro können von Corona-Rebellen eingefordert werden.
"Heute" sprach im Vorfeld der neuen Ausgangssperren mit der Wiener Polizei, die sich als Partner der Bevölkerung sieht. "Die Beamten werden ab Mitternacht die neuen Maßnahmen mit einem Fingerspitzengefühl umsetzen. Es ist unsere Aufgabe die Bevölkerung zu schützen, die Einhaltung der Maßnahmen zu gewährleisten und nicht um zu Strafen. Daher gilt: Dialog, Deeskalation und, wenn nötig, Durchsetzung", heißt es seitens der Pressestelle der Wiener Polizei.
Die Erfahrungen aus dem ersten Lockdown haben zudem gezeigt, dass sich die Bevölkerung zum großen Teil an die Corona-Regeln hält. Dennoch sind bei uneinsichtigen Personen Sanktionen möglich: "Sollte bei einer Übertretung ein Gespräch keinen Erfolg erzielen, dann werden die Beamten mit der notwendigen Konsequenz einschreiten."