Gesundheit

So viele Impfbefreiungsanträge wurden bisher gestellt

715 Anträge wurden bislang für die Befreiung von der Impfpflicht gestellt. Aber welche Regeln gelten, um sich nicht impfen lassen zu müssen? 

Sabine Primes
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Der befürchtete Ansturm für Impfbefreiungen bleibt bis dato aus.
Der befürchtete Ansturm für Impfbefreiungen bleibt bis dato aus.
Christian Ohde / ChromOrange / picturedesk.com

Von der Impfpflicht betroffen sind alle Personen ab 18 Jahren, die in Österreich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Mit derzeitigem Stand sind das 1,3 Millionen Personen in ganz Österreich.

Ausgenommen sind die im Gesetz genannten vier Ausnahmen: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schwangere, Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können, oder bei denen aus medizinischen Gründen keine erfolgreiche Immunisierung erfolgen kann sowie Genesene für 180 Tage ab dem Tag der Probennahme des positiven PCR-Tests.

Wie kann ich mich befreien lassen?

Für die Befreiung muss eine ärztliche Bestätigung vom örtlich zuständigen Amtsarzt oder Epidemiearzt oder von einer fachlich geeigneten Ambulanz für die dort in Behandlung befindlichen Patienten ausgestellt werden. Die dazu befugten Ambulanzen werden in einer eigenen Liste aufgezählt.

Ansuchen kann man um die Befreiung von der Impfpflicht in Wien online über die Impfservice-Seite der Stadt, per E-Mail an die MA 15 ([email protected]) oder auf dem Postweg an: Impfbefreiung, MA 15, Postfach 588, 1000 Wien.

Nach anfänglichen Befürchtungen, die Ambulanzen würden zwecks Impfbefreiungen überrannt werden, zeigt sich aktuell, dass kein Grund zur Sorge besteht. 715 Anträge wurden bisher gestellt, berichtet der ORF heute. Laut Stadt kann die Bearbeitung der Anträge etwas dauern.