Gesundheit

Ambulanzen befürchten Ansturm wegen Impfbefreiungen

Von der Impfpflicht ausgenommen ist nur, wer einen triftigen Grund und ein Attest hat. Ausstellen dürfen dieses nur drei befugte Organe, wie Spitäler.

Sabine Primes
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Nicht alle Ambulanzen dürfen Impfbefreiungen ausstellen, sondern nur ausgewählte!
Nicht alle Ambulanzen dürfen Impfbefreiungen ausstellen, sondern nur ausgewählte!
Robert Newald / picturedesk.com

Von der Impfpflicht betroffen sind alle Personen ab 18 Jahren, die in Österreich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Mit derzeitigem Stand sind das 1,3 Millionen Personen in ganz Österreich. Ausgenommen sind die im Gesetz genannten Ausnahmen: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schwangere, Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können, oder bei denen aus medizinischen Gründen keine erfolgreiche Immunisierung erfolgen kann sowie Genesene für 180 Tage ab dem Tag der Probennahme des positiven PCR-Tests.

In den Erläuterungen zur Impfpflicht-Verordnung steht, wer befugt ist, Impfbefreiungen auszustellen. Dazu zählen der örtlich zuständige Amtsarzt oder Epidemiearzt oder eine fachlich geeignete Ambulanz für die dort in Behandlung befindlichen Patienten. 

"Dafür sind wir nicht da"

Das sind laut Text inländische Spitalsambulanzen und insbesondere Spezialambulanzen von Krebs über geriatrische bis zu neurologischen Ambulanzen. Ärztekammer-Vizepräsident Harald Mayer kritisiert die Formulierung in der Verordnung: "Das ist so schlecht formuliert, dass jeder, der das so lesen will, lesen wird, dass jede Spitalsambulanz solche Impfbefreiungen ausstellen kann", so Mayer im heutigen Ö1 Morgenjournal. Die Ärztekammer befürchtet deshalb einen Ansturm auf die Ambulanzen. Patienten mit schwachem Immunsystem - etwa nach Organtransplantationen oder einer Chemotherapie - werde man aber "selbstverständlich" ein Impfbefreiungszertifikat ausstellen, stellte Mayer klar.

Aber nicht nur Menschen mit einem Ausnahmegrund würden versuchen, ein Befreiungsattest zu erlangen, befürchtet Mayer: "Dafür sind wir nicht da und dafür haben wir keine Kapazitäten". Für sie sollten ausschließlich Amts- und Epidemieärzte zuständig sein. 

Sache für Ministerium klar

Er fordert daher, die Formulierung zu den Ambulanzen zu präzisieren. Für das Gesundheitsministerium ist die Sache hingegen klar: Nur die konkret aufgelisteten Ambulanzen dürfen Atteste ausstellen - und das auch nur für die dort in Behandlung befindlichen Patienten. Darüber hinaus rechne das Gesundheitsministerium mit keinem übermäßigen Andrang, denn die Ausnahmen sind klar definiert und es handle sich um einen sehr eingeschränkten Personenkreis.