Gesundheit

Wird die Impfpflicht am Arbeitsplatz kontrolliert?

Nachdem die Formalitäten erledigt sind, kann die Impfpflicht in Kraft treten. Für wen sie (nicht) gilt und wer sie wann und wo kontrollieren darf. 

Sabine Primes
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Ab jetzt heißt es "Impfen oder zahlen".
Ab jetzt heißt es "Impfen oder zahlen".
Getty Images/iStockphoto

Am Freitag beurkundete Bundespräsident Alexander Van der Bellen das verfassungsmäßige Zustandekommen des "Bundesgesetzes über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19", wie die Präsidentschaftskanzlei der APA mitteilte. Auch Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat unterschrieben. Damit steht dem Inkrafttreten der Corona-Impfpflicht in Österreich nichts mehr im Wege. Mehr dazu HIER.

Für wen sie (nicht) gilt

Von der Impfpflicht betroffen sind alle Personen ab 18 Jahren, die in Österreich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Mit derzeitigem Stand sind das 1,3 Millionen Personen in ganz Österreich. Ausgenommen sind die im Gesetz genannten Ausnahmen: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schwangere, Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können, oder bei denen aus medizinischen Gründen keine erfolgreiche Immunisierung erfolgen kann sowie Genesene für 180 Tage ab dem Tag der Probennahme des positiven PCR-Tests.

Für die Befreiung muss eine ärztliche Bestätigung vom örtlich zuständigen Amtsarzt oder Epidemiearzt oder von einer fachlich geeigneten Ambulanz für die dort in Behandlung befindlichen Patienten ausgestellt werden. Die dazu befugten Ambulanzen werden in einer eigenen Liste aufgezählt.

Wer kontrolliert wo und wann?

Die Impfpflicht erfolgt in 3 Phasen:

In Phase 1 wird noch nicht gestraft. "Da informieren wir und wollen die Leute mitnehmen", so Gesundheitsminister Mückstein. Diese dauert bis zum 15. März. Ab dann ist es ein Kontrolldelikt (Phase 2). Ab dann können Kontrollen von der Polizei im Zuge üblicher Kontrollen wie z.B. zur Einhaltung der Maßnahmen nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz oder zum Beispiel auch bei Verkehrskontrollen erfolgen. Kontrolle, die nur dem Zweck der Erfüllung der Impfpflicht dienen, wird es nicht geben.

In der Phase 3 finden diese Kontrollen nicht mehr statt. Sie werden vom automationsunterstützten Datenabgleich abgelöst. So soll ein Impfstichtag festgelegt und automatisiert gestraft werden. Wann diese 3. Phase in Kraft tritt, steht noch nicht fest. "Wir haben das flexibel gestaltet. Experten werden alle drei Monate Einschätzungen machen und die epidemiologische Lage bewerten. Ich wünsche mir, dass wir Phase 3 gar nicht brauchen", betont Mückstein.

So wird gestraft

Wer nach dem 15.3.2022 die Impfpflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Die Strafe für diese Verwaltungsübertretung ist eine Geldstrafe. Strafen sind erst ab 16. März geplant. 600 Euro muss man dann bei einer Strafverfügung zahlen. Personen, die sich nicht an die Impfpflicht halten, können maximal vier Mal pro Kalenderjahr gestraft werden. Im "ordentlichen Verfahren" sind bis zu 3.600 Euro möglich. 

Wer sich die Strafe nicht leisten kann, muss mit einer Vollstreckung nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 (VVG) rechnen. Keinesfalls kann es zu einer Ersatzfreiheitsstrafe, zu Zwangsstrafen oder der Anwendung unmittelbaren Zwangs kommen.

Darf mein Arbeitgeber die Impfpflicht kontrollieren?

"Eine Kontrolle durch den Arbeitgeber, ob der Impfpflicht nachgekommen wird, ist im COVID-19-Impfpflichtgesetz nicht vorgesehen. Auch Polizei-Kontrollen am Arbeitsplatz sind nicht vorgesehen. Derartige Kontrollen können auch nicht durch den Arbeitgeber veranlasst werden", informiert das Ministerium auf seiner Homepage

Arbeitgeber sind aber auf Basis der jeweils geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmenverorndung dazu verpflichtet, einen gültigen 3G-Nachweis der Mitarbeiter zu kontrollieren.