Innerhalb eines Jahres

So viele Raser-Autos wurden bisher beschlagnahmt

Seit 1. März 2024 gilt die neue Raser-Regelung: Wer die Geschwindigkeit um 60 km/h bzw. 70 km/h überschreitet, dessen Auto wird beschlagnahmt.
Österreich Heute
10.03.2025, 19:37

Österreich dürfte ein Land der Raser sein – zumindest, wenn es nach der bisherigen Bilanz der beschlagnahmten Autos geht. Seit 1. März 2024 wurden demnach österreichweit insgesamt 171 Fahrzeuge sichergestellt.

So rasten etwa im vergangenen Jahr zwei Probeführerscheinbesitzer durch einen Baustellenbereich – mit 150 km/h statt der erlaubten 80 km/h. Beide Autos wurden beschlagnahmt – der erste Fall dieser Art in Kärnten, berichtet der ORF.

Versteigerung bei Wiederholungsgefahr

Grundsätzlich darf die Polizei ein Fahrzeug vorläufig beschlagnahmen, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h und außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 70 km/h überschritten wird.

Neben einer Geldstrafe und Führerscheinentzug kann die Behörde als letzte Konsequenz das Fahrzeug für verfallen erklären und versteigern, um von weiterer Raserei abzuhalten. Das ist vor allem bei Wiederholungsgefahr möglich.

Niederösterreich ist Spitzenreiter

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) begrüßt diese Regelung: "Man darf nicht vergessen, wenn man da jetzt mit weit über 100 km/h im Ortsgebiet unterwegs ist, dass man dann eine Abkühlphase hat und nicht gleich wieder mit dem Auto weiterfahren kann. Das ist natürlich schon ein wichtiger Grund", so Klaus Robatsch, Bereichsleiter für Verkehrssicherheit.

Spitzenreiter ist Niederösterreich mit 39 Beschlagnahmen. In Tirol verloren 36 Raser ihr Auto vorläufig: "Wenn man das jetzt rückwirkend betrachtet, so war das schon ein Erfolg. Vor allem in der Zeit, in der darüber diskutiert worden ist, im Februar und März 2024, hat man gemerkt, dass vor allem die Unfälle mit tödlichem Ausgang und nicht angepasster Geschwindigkeit deutlich zurückgegangen sind. Die waren damals bei unter zehn Prozent im März. Im Jahresdurchschnitt liegt die Quote aber mit 24 Prozent deutlich höher", meint Robatsch.

Bundesweites Verwaltungsstrafregister gefordert

Der KfV-Experte fordert ein bundesweites Verwaltungsstrafregister, damit könnte sofort festgestellt werden, ob ein Lenker Wiederholungstäter ist: "Derzeit kann nur auf Bezirksebene abgefragt werden, ob ein Raser dort schon einmal zu schnell unterwegs war. Wenn jetzt jemand im Bezirk Klagenfurt-Land zu schnell unterwegs ist, dann kann man zwar nachschauen, ob das jetzt in Klagenfurt-Land schon einmal passiert ist, aber nicht, ob es in Klagenfurt-Stadt, in Villach-Stadt oder in Villach-Land passiert ist."

{title && {title} } red, {title && {title} } 10.03.2025, 19:37
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