Im Verfahren um Geheimnisverrat und Amtsmissbrauch um Ex-FPÖ-Politiker Hans-Jörg Jenewein und Egisto Ott gibt es nun Urteile: Zwei Frei- und zwei Schuldsprüche.
Eine verwirrende Causa, für viele kaum greifbar. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ging es in dem Fall unter anderem um die Anforderung beziehungsweise Bereitstellung geheimer Informationen zwischen vier Angeklagten.
Jenewein wurde beispielsweise zur Last gelegt, dass er die Zweitangeklagte, und auch Egisto Ott dazu gebracht habe, ihm Namen der österreichischen Teilnehmer an zwei Treffen des Berner Clubs zu besorgen. Dabei handelt es sich um eine informelle Vereinigung westeuropäischer Geheimdienstchefs.
Der ehemalige Politiker betonte aber, dass er ohnehin Zugang zu diesen Daten habe, weil er auch im Ständigen Unterausschuss des Ausschusses für Innere Angelegenheiten des Nationalrates gesessen.
Erst eine Anonyme Zeugin aus der DSN konnte Klarheit in die Sache bringen. Sie berichtete, dass interne Aufstellungen der Teilnehmerlisten zwar existieren, die aber nicht an einen Untersuchungsausschuss geliefert werden. Das sei auch von der Verfassung gedeckt. Auch im Ständigen Unterausschuss würden ebenso wenig Namen über DSN-Mitarbeiter bekanntgegeben werden.
Als es dann konkret um den Berner Club ging, wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen – alles streng geheim.
In den Schlussplädoyers wiederholten beide Seiten ihre Standpunkte: Die Beschuldigten hätten Insiderwissen illegal weitergegeben, sagt die Staatsanwaltschaft. Die Informationen seien öffentlich verfügbar gewesen oder die Beschuldigten berechtigt gewesen, sie zu teilen und zu bekommen, die Verteidiger.
Nach gut 45 Minuten verkündete Vorsitzende Matiasch das Urteil. Jenewein bekommt eine Haftstrafe von einem Jahr, ebenso wie die Zweitangeklagte. Beide Strafen sind bedingt und nicht rechtskräftig. Ott und der Viertangeklagte werden dagegen im Zweifel nicht rechtskräftig freigesprochen. Für das Gericht war nicht erwiesen, dass Ott auch Informationen auf widerrechtlichem Weg verschafft habe.