Wirtschaft

So viele Strafanträge stellte Finanz wegen Kurzarbeit

Die Finanzpolizei überprüfte bei Kurzarbeitskontrollen mehr als 31.000 Arbeitnehmer und 10.000 Betriebe. So viele wurden gestraft.

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Die Finanzpolizei bei der Arbeit.
Die Finanzpolizei bei der Arbeit.
Christian Müller / picturedesk.com (Symbolbild)

Die Finanzpolizei hat von April 2020 bis 30. Juni 2021 neben ihren bestehenden Aufgaben bundesweit über 31.000 Arbeitnehmer in mehr als 10.000 Betrieben in Zusammenhang mit der Kurzarbeit kontrolliert. Dies führte zu knapp 6.000 Kontrollmeldungen, davon erging der Großteil (4.936) an das AMS, 648 an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) sowie 297 an die Taskforce Sozialleistungsbetrug (SOLBE) im Bundeskriminalamt.

Zudem stellte die Finanzpolizei über 850 Strafanträge, die sich in Zusammenhang mit den Kurzarbeitskontrollen ergaben und beantragte Geldstrafen in der Höhe von knapp 1,7 Millionen Euro. Die meisten davon betrafen Verstöße nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz und dem Ausländerbeschäftigungsgesetz.

"Entschlossenes Vorgehen"

Die seit April 2020 regelmäßig durchgeführten Kontrollen der Finanzpolizei haben auch einen stark ausgeprägten Präventivcharakter, um potentiellen Missbrauch bereits frühzeitig zu unterbinden.

"Das Modell der Kurzarbeit ist seit Beginn der Coronakrise ein wichtiges Instrument, um möglichst viele Menschen in Beschäftigung zu halten und die Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Jene hingegen, die sich auf Kosten der Steuerzahler illegal bereichern und dieses System missbrauchen, müssen mit einem entschlossenen Vorgehen seitens der Finanzpolizei rechnen", so Finanzminister Gernot Blümel.

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    Mike Wolf
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