Am Donnerstag kam es im Insolvenzverfahren um die Wiener European American Investment Bank (EURAM) zur allgemeinen Prüfungs- samt Berichtstagsatzung. Bei der laufenden Liquidation des börsennotierten Geldinstituts offenbart sich ein gigantischer Schuldenberg!
Im Insolvenzverfahren haben bislang 432 Gläubiger Forderungen von 546.480.739,19 Euro angemeldet, wovon vorerst 353.730.974,93 Euro anerkannt wurden. Der restliche Betrag bleibt vorläufig bestritten. Der Alpenländische Kreditorenverband AKV rechnet aber wegen der großen Anzahl der Gläubiger und diverser noch rechtlich abzuklärender Fakten mit weiteren Anerkennungen von Insolvenzforderungen.
Der Großteil der Forderungsanmeldungen entfällt auf Kundeneinlagen in Höhe von 371.370.755,98 Euro, davon werden rund 345 Millionen Euro anerkannt. Der Rest der angemeldeten Forderungen entfällt auf auch als Kundenforderungen angemeldete Aussonderungsansprüche sowie Schadenersatzansprüche.
Seit Insolvenzeröffnung ist der Insolvenzverwalter um eine geordnete Liquidation des Unternehmens bemüht. Nicht mehr benötigte Teilbetriebe wurden bereits mit gerichtlicher Genehmigung geschlossen; der restliche noch formal aufrechte Geschäftsbetrieb samt der dazugehörigen rechtlichen und organisatorischen Struktur wird vorerst unter Aufsicht der Insolvenzverwaltung mit rund 29 Dienstnehmern fortgeführt.
Eine verlässliche Quotenprognose ist im Hinblick auf den noch offenen Verwertungsprozess nicht möglich und mit großen Unsicherheiten behaftet. Unter Zugrundelegung des Banken Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (BaSAG) müssen Gläubigerklassen gebildet werden, daraus ergibt sich eine Rangfolge bei den Quotenausschüttungen.
In den angemeldeten Beträgen sind zudem die bevorrechteten Forderungen der Einlagensicherung ESA Austria in Höhe von rund 41,9 Millionen Euro beinhaltet. Ansprüche einlagengesicherter Kunden sind bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Anleger und Kreditinstitut gesichert, sodass betroffene Kunden diesen Betrag von der ESA zur Gänze erhalten. Die Einlagensicherung kann dann den von ihr übernommenen Betrag im Insolvenzverfahren im 1. Rang geltend machen.
Derzeit völlig offen ist, ob eine Quote an die nicht bevorrechteten Gläubiger der 3. Gläubigergruppe ("allgemeine" Insolvenzgläubiger) zur Ausschüttung gelangen wird. Aufgrund der komplexen Sach- und Rechtslage wird mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer gerechnet.