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So wenig muss Baldauf für die Doping-Sünden zahlen

Heute Redaktion
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Ex-Langläufer Dominik Baldauf ist seit heute ein verurteilter Dopingsünder. Die Richterin erklärte, mit dem Urteil solle ein Zeichen gesetzt werden. Ob es aber wirklich abschreckend ist?

Fest steht: Baldauf wurde Blutdoping und die Einnahme von Wachstumshormonen nachgewiesen. Er erzählte, dass er sich im April 2016 erstmals Blut abnehmen ließ, mit den Wachstumshormonen begann er ein Jahr später – allerdings nahm er diese laut seiner Aussage nicht besonders häufig ein. Der 27-jährige Vorarlberger, der sich vor dem Schöffensenat teilweise schuldig bekannte, wusste, dass Doping verboten ist. Als Grund gab er an, dass er "bei der Heim-WM in Seefeld 2019 sein Potential zeigen" wollte.

Das Urteil am Landesgericht Innsbruck: Fünf Monate bedingte Haft, er muss also nicht ins Gefängnis. Außerdem wurde Baldauf zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt, zudem muss er 960 Euro Schadensbetrag an den ÖSV zahlen. Die Richterin meinte: "Man muss auch nach außen ein Zeichen setzen und sagen: 'Nein, so geht es nicht'." Sie wertete Baldaufs Unbescholtenheit, sein Geständnis und die Schadenswiedergutmachung als mildernd.

Der Staatsanwalt warf Baldauf vor, dass er durch das Doping seine Sponsoren getäuscht hat – schließlich hatte er ja immer behauptet "sauber" zu sein. Sein Verteidiger bestritt dies, "er sollte Langlaufen und genau das hat er getan." Brisant: Auch Mitarbeiter des ÖSV und von Baldaufs Skifirma hätten vom Doping gewusst. Das letzte Wort ist in dieser Angelegenheit allerdings noch nicht gesprochen, sowohl Staatsanwaltschaft, als auch Verteidigung meldeten Berufung an.