Österreich

Sonderbetreuungszeit – das sollten Eltern jetzt wissen

Eine Gesetzesänderung soll ermöglichen, dass Eltern im Lockdown auch vorsichtshalber bei ihren Kindern zu Hause bleiben dürfen - unter einer Bedingung

Jochen Dobnik
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Die Sonderbetreuungszeit ermöglicht berufstätigen Eltern ihre Kinder im Lockdown zu Hause zu betreuen.
Die Sonderbetreuungszeit ermöglicht berufstätigen Eltern ihre Kinder im Lockdown zu Hause zu betreuen.
Getty Images/iStockphoto

Zum mittlerweile fünften Mal hat Arbeitsminister Martin Kocher die Sonderbetreuungszeit für Eltern um weitere drei Monate verlängert. Neu ist jedoch, dass diese nun auch rückwirkend vereinbart werden kann, wenn die Schulen im Lockdown zwar offen sind, Eltern ihre Kinder aber vorsichtshalber zu Hause betreuen wollen.

Rückwirkende Freistellung möglich

"Berufstätige Eltern haben erneut in Summe weitere drei Wochen Sonderbetreuungszeit bis 31.3.2022 zur Verfügung. Dabei kann wie bisher vom Rechtsanspruch oder vom Vereinbarungsmodell Gebrauch gemacht werden. In beiden Fällen erhält der Arbeitgeber wie bisher 100 Prozent der Entgeltkosten ersetzt“, kündigte Kocher am Sonntag an. So weit, so bekannt.

Arbeitsminister <strong>Martin Kocher</strong> hat die&nbsp;<a href="https://www.heute.at/s/weiterhin-rechtsanspruch-auf-sonderbetreuungszeit-100170459">Sonderbetreuungszeit</a> für Eltern um weitere drei Monate verlängert.
Arbeitsminister Martin Kocher hat die Sonderbetreuungszeit für Eltern um weitere drei Monate verlängert.
HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk.com

Ab sofort können Eltern auch rückwirkend mit Lockdown-Beginn, also seit 22. November, eine außertourliche Freistellung vereinbaren, wenn die Schulen zwar offen sind, sie ihre Kinder aber vorsichtshalber zu Hause betreuen wollen - aber nur wenn der Chef zustimmt. Derzeit wird dazu gerade an einer Präzisierung des Gesetzes gearbeitet.

Bis März 2022 verlängert

"Unverändert bleibt, dass ein Rechtsanspruch gegeben ist, wenn Schulen behördlich geschlossen sind und keine alternative Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht oder das Kind aufgrund eines Infektionsfalls in Quarantäne muss", betont der Arbeitsminister weiter. Dann braucht es, wie bisher, einen Absonderungsbescheid oder eine behördliche Entscheidung über die Schließung einer Klasse, Gruppe oder Einrichtung.

Sonderbetreuungszeit ist eine temporäre Freistellung für Angestellte, die sich während des Lockdowns um Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder Menschen mit Behinderungen kümmern müssen oder Angehörige pflegebedürftiger Personen sind. Sie gilt auch, wenn ein Kind unter Quarantäne gestellt wird.
Während der Sonderbetreuungszeit bekommt man das Gehalt in voller Höhe weiterbezahlt. Der Staat ersetzt dem Unternehmen die Kosten dafür vollständig.
Beamte und Vertragsbedienstete bei Bund, Ländern und Gemeinden haben keinen Anspruch auf Sonderbetreuungszeit. Auch freie Dienstnehmer sind ausgeschlossen.

Darüber hinaus darf keine andere Person zur Verfügung stehen, die sich um die Kinder kümmern kann. Sonderbetreuungszeit gibt es daher nur für einen Elternteil, während der andere weiter arbeitet. 

Seit Beginn der Pandemie haben rund 22.000 Mütter und 10.000 Väter diese Corona-Hilfe in Anspruch genommen.

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