Korruptionsvorwürfe in Madrid

Spaniens First Lady muss den Pass abgeben

Begoña Gómez, Ehefrau des spanischen Ministerpräsidenten, darf Spanien nicht mehr verlassen. Ein Richter ordnete strenge Auflagen an.
Newsdesk Heute
23.06.2026, 14:58
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Die spanische First Lady Begoña Gómez steht im Zentrum eines Korruptionsverfahrens. Auf Anordnung eines Gerichts in Madrid musste sie ihren Reisepass abgeben und darf das Land nicht mehr verlassen. Zusätzlich ist sie verpflichtet, sich alle zwei Wochen bei der Polizei zu melden.

Vorwürfe und Ermittlungen seit 2024

Bereits seit 2024 laufen Ermittlungen gegen Gómez. Ihr wird Korruption, illegale Einflussnahme und Veruntreuung vorgeworfen. Es soll extra für sie ein Lehrstuhl an der Universität Complutense in Madrid geschaffen worden sein, um ihr eine private berufliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. Sowohl Gómez als auch ihr Ehemann Pedro Sánchez weisen die Vorwürfe zurück.

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Die spanische Regierung und die sozialistische Partei PSOE werfen Richter Juan Carlos Peinado vor, aus politischen Motiven zu handeln. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits mehrfach die Einstellung des Verfahrens beantragt, doch der Richter setzte die Ermittlungen fort. Das Verfahren wurde von rechten Kreisen angestoßen.

Richter befürchtet Fluchtgefahr

Der Richter erklärte zunächst, dass Gómez als Ehefrau des Regierungschefs kaum ins Ausland flüchten werde, weil sie einen höheren Lebensstandard genieße. Nun sieht er aber das Risiko, dass staatliche Leibwächter ihr zur Flucht verhelfen könnten, und verschärfte deshalb die Auflagen.

Auch gegen den Bruder von Ministerpräsident Sánchez wird ermittelt. David Sánchez soll 2016 von einer eigens für ihn geschaffenen Stelle in der Provinz Badajoz profitiert haben.

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