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Spielberechtigung: Jetzt ist die Bundesliga am Zug

Am Donnerstag nahm die Wiener Austria Christoph Monschein unter Vertrag. Doch ob der für die Veilchen spielen darf, entscheidet nun die Bundesliga.

Heute Redaktion
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Da werden Erinnerungen an den Fall Onisiwo wach. In der Winterpause 2016 ging der ÖFB-Teamspieler gegen eine einseitige Option in seinem Vertrag mit dem SV Mattersburg vor, erzwang so den ablösefreien Wechsel nach Mainz. Der Fall ging bis zum Oberlandesgericht Wien.

Ähnliches droht nun auch in der "Causa Monschein". Zuerst sind allerdings die Gremien der Bundesliga am Wort. Am 29. Juni landet der Fall vor dem Senat 2, dem Schlichtungs- und Kontrollausschuss der Liga.

Hier geht es darum, für welchen Verein der Spieler bei der Bundesliga gemeldet wird. "Wenn sich die Parteien nicht einigen sollten, wird im Rahmen des Anmeldeverfahrens vom Senat 2 entschieden, ob der Spieler bei FC Flyeralarm Admira gemeldet bleibt, oder dieser bei FK Austria Wien angemeldet wird", hieß es in einer Stellungnahme am Freitag.

Nicht spielberechtigt

Bis eine Entscheidung gefallen ist, fehlt dem Stürmer nun die Spielgenehmigung für seinen neuen Klub. Ein Einsatz im ersten Testspiel der Veilchen gegen den SC Tamsweg am Freitagabend ist laut Bundesliga-Informationen nur mit einer schriftlichen Genehmigung der Admira möglich. Diese wird es nicht geben. Trotzdem reiste der 24-Jährige am Freitag mit der Austria ins Trainingslager nach Seeboden.

Die Wiener nahmen den Stürmer am Donnerstag ablösefrei unter Vertrag, da sie die Kontrakt aufgrund der gezogenen Option der Südstädter als ungültig erachteten.

Lesen Sie weiter: Das kann der Austria drohen. (wem)