Die OÖ-Grünen bringen angesichts der Debatte zwei Fälle ins Spiel: den Streit um ein Luxus-Bootshaus und eine Ausnahmegenehmigung für ein Sportboot. Dieses dürfe während der Sperre über den Attersee brausen.
Die Partei verlangen jetzt in einer schriftlichen Anfrage an Verkehrslandesrat Günther Steinkellner (FPÖ), alle Ausnahmen im Bundesland zu prüfen: am Attersee, am Traunsee und am Mondsee.
Es gehe einfache Fragen: Gelten auf unseren Seen klare Regeln für alle? Oder entstehen Schlupflöcher für jene, die sich große Boote und gute Kontakte leisten können?
Der grüne Landessprecher Umweltlandesrat Stefan Kaineder warnt vor bröckelndem Vertrauen in der Bevölkerung. Für ihn steht fest: "Unsere sind keine Spielplätze für Superreiche."
Das ist erlaubt
Die sogenannte Oö. Seen-Verkehrsverordnung setzt Motorfahrzeugen mit Verbrennungsmotor für gewerbliche Schifffahrt oder Schulungen enge Grenzen: Am Attersee sind 30 erlaubt, 27 am Traunsee und acht am Mondsee.
Zugleich gilt jedes Jahr von 1. Juli bis 31. August eine Sommersperre für derartige Boote.
Eine Ausnahme sei kein Freibrief, betont der grüne Klubobmann Severin Mayr. "Wer eine Sonderregel bekommt, trägt auch besondere Verantwortung. Sie darf nicht als Hintertür für Freizeitvergnügen dienen, sondern muss einen klaren, nachvollziehbaren Zweck erfüllen."
Die Regeln müssten zur Lage der Gewässer passen, so die Partei. Attersee, Traunsee und Mondsee seien Lebens- und Erholungsräume, Trinkwasserreserven, sowie Herzstücke Oberösterreichs. Gleichzeitig würden Hitze, Tourismusdruck und neue ökologische Risiken zunehmen.
"Unsere Seen gehören nicht den Lautesten und nicht den Reichsten. Sie gehören uns allen", erklärt Kaineder. "Genau deshalb müssen wir sie schützen. Für die Familien am Badeplatz, für die Fischerinnen und Fischer und für alle, die hier leben oder Erholung suchen."