Er spielte in Slowenien

Spielsüchtiger Kärntner fordert 250.000 Euro vom Casino

Ein Kärntner verlor in knapp zwei Jahren 250.000 Euro in einem Casino in Slowenien. Jetzt bekommt seine Klage vor Gericht eine neue Chance.
Österreich Heute
17.07.2026, 08:44
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Fast 250.000 Euro soll ein Kärntner in weniger als zwei Jahren in einem Casino in Slowenien verspielt haben. Nun kämpft der Mann darum, sein Geld zurückzubekommen – und hat vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) einen wichtigen Erfolg erzielt, das berichtet die Kleine Zeitung.

Der Akademiker hatte das Casino verklagt und fordert 250.000 Euro zurück. Das Geld habe er zwischen Juli 2018 und September 2020 an Glücksspielautomaten verloren. Vertreten wird der Mann von Villachs Anwalt Günther Clementschitsch.

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Mit Casino-Bus nach Slowenien

Laut Klage bewarb die Betreiberfirma ihr Casino in Kranjska Gora auch in Österreich und organisierte Busfahrten von Kärnten dorthin. Der Kläger soll dieses Angebot regelmäßig genutzt haben. Etwa 30 Mal pro Jahr sei er mit dem Casino-Bus nach Slowenien gefahren.

Insgesamt besuchte der Mann das Casino in den Jahren 2018 bis 2020 laut Gerichtsunterlagen 92 Mal. Dabei spielte er regelmäßig mehrere Stunden lang zwischen 0 und 6 Uhr ausschließlich an Glücksspielautomaten.

Schulden bei Freunden

Nach eigenen Angaben geriet er dadurch in massive finanzielle Schwierigkeiten. Er verkaufte nach und nach seine Besitztümer und verschuldete sich bei Bekannten, um weiterspielen zu können, so die Kleine Zeitung.

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Streit um Geschäftsunfähigkeit

Der Kärntner argumentiert, dass er wegen seiner Spielsucht geschäftsunfähig gewesen sei. Laut Klage war er zwar in der Lage, die Tragweite seines Handelns zu erkennen, aufgrund seiner Spielsucht aber nicht fähig, entsprechend dieser Erkenntnis zu handeln.

Das Landesgericht Klagenfurt wies die Klage zunächst ab, ebenso das Oberlandesgericht Graz. Beide Gerichte gingen davon aus, dass nach slowenischem Recht strengere Voraussetzungen für eine Geschäftsunfähigkeit gelten als nach österreichischem Recht.

OGH hebt Entscheidungen auf

Der Oberste Gerichtshof sieht den Fall nun anders. Aus dem eingeholten Gutachten lasse sich "nicht mit der notwendigen Deutlichkeit und Sicherheit ableiten", dass der Kärntner nicht doch geschäftsunfähig gewesen sei.

Deshalb hob der OGH die Entscheidungen der Vorinstanzen auf. Der Fall muss nun erneut vor dem Landesgericht Klagenfurt verhandelt werden. Dort wird entschieden, ob der Mann seine Spielverluste in Höhe von 250.000 Euro vom Casino zurückfordern kann.

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