Österreich steht vor einer Neuregelung des Online-Glücksspiels. Der Entwurf zur Novelle des Glücksspielgesetzes befindet sich noch bis 15. Juli in Begutachtung. Monika Racek, Sprecherin des Fachverbands Sport- und Freizeitbetriebe der Wirtschaftskammer (WKO), begrüßt die Reform, sieht allerdings Nachbesserungsbedarf.
Bisher darf ausschließlich der Monopolist Österreichische Lotterien mit win2day.at Online-Glücksspiel legal anbieten. Mit der Novelle soll ein offenes Konzessionssystem eingeführt werden: Grundsätzlich soll jeder Anbieter, der strenge Anforderungen erfüllt – etwa funktionierende Systeme gegen Geldwäsche und ein Stammkapital von mindestens zehn Millionen Euro –, eine Online-Konzession erhalten können.
Zentral ist für Monika Racek dabei die Attraktivität des künftigen legalen Angebots. Da derzeit laut einer Regulus-Studie 70 Prozent der Nachfrage im illegalen Bereich bedient würden, müsse das neue, konzessionierte Angebot mit diesem bestehenden Angebot mithalten können – innerhalb eines strengen Rahmens mit Spielerschutzvorschriften, aber ohne das legale Spiel unattraktiv zu machen. Nur so lasse sich das Ziel der sogenannten Kanalisierung, also die Verlagerung von Spielern in den legalen Markt, erreichen.
Racek verweist auf eine Studie von Branchenradar, wonach durch eine Marktöffnung unter strengen Auflagen eine Kanalisierung von rund 85 Prozent in den legalen Bereich möglich wäre. Zusätzlich seien laut dieser Berechnung Steuereinnahmen von bis zu 1,88 Milliarden Euro erzielbar, nahezu doppelt so viel wie derzeit. Eine weitere Untersuchung des Beratungsunternehmens Regulus beziffere den Umsatz am österreichischen Online-Schwarzmarkt 2024 mit 450 bis 650 Millionen Euro.
Laut Entwurf müssen Bewerber um eine Online-Konzession ab 1. Jänner 2027 ihr bisheriges illegales Angebot einstellen. Diese Phase wird als "Cooling-off-Phase" bezeichnet. Wer sich daran hält, kann danach eine Konzession erhalten. Starten soll das neue legale Online-Angebot dann voraussichtlich im Oktober 2027.
Am schärfsten kritisiert Racek diese Übergangsregelung für aktuell illegal tätige Anbieter. Bis zum Wirksamwerden der Cooling-off-Phase mit 1. Jänner 2027 dürften diese Betreiber uneingeschränkt weiter operieren – also ohne Konzession und ohne die Vorgaben zu erfüllen, die für einen legalen Betrieb künftig gelten sollen.
Diese illegal tätigen Unternehmen könnten also, so ärgert sich Racek, bis Jahresende "weiterhin ihren Kundenstock lustig aufbauen" und sich anschließend um eine reguläre Konzession bewerben. "Da machen sie quasi eine kleine Pause und dann können sie in die legale Welt wechseln und mit einer legalen Konzession anbieten." Anschließend könnten sie ihr Geschäft mit dem bereits aufgebauten Kundenstock nahtlos fortsetzen.
Dem stellt Racek jene Unternehmen gegenüber, die im Rahmen der sogenannten Landesausspielungen, also beim Automatenglücksspiel in den Bundesländern, bereits seit 15 Jahren unter behördlicher Aufsicht tätig sind und sich an die geltenden Regeln gehalten hätten. Diese würden durch die Übergangsregelung mit jenen Anbietern gleichgestellt, die sich bislang nicht an die österreichische Rechtslage gehalten haben.
Das sei "eine absolute Ungleichbehandlung", kritisiert Racek. Die Kernforderung des Fachverbands: Es müsse ein Unterschied gemacht werden zwischen Anbietern, die sich bisher regelkonform verhalten haben, und jenen, die die verbleibende Zeit ohne Konzession noch für den Ausbau ihres Geschäfts nutzen.
Zusätzlich verweist der Fachverband auf ein aus seiner Sicht bestehendes zeitliches "Vakuum" zwischen 1. Jänner 2027 und dem Start des neuen Online-Angebots frühestens mit Oktober. In diesen neun Monaten könnten Kunden laut Racek weiterhin nur auf illegale Angebote zurückgreifen, während kein neu konzessionierter Anbieter am Markt sei. Das widerspreche dem erklärten Ziel der Regierung, die Kanalisierung in den legalen Markt rasch voranzutreiben.
Als Lösung schlägt sie vor, auf die bestehenden, langjährig geprüften Automaten-Betreiber in den Bundesländern zurückzugreifen. Die sollten, so Racek, die Möglichkeit bekommen, während dieses Vakuums und damit früher als alle anderen Online-Glücksspiel anzubieten – natürlich unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.
Ein weiterer Kritikpunkt ist ein geplantes Einzahlungslimit, das laut Entwurf sowohl für Online-Glücksspiel als auch für Automaten gelten soll: 250 Euro pro Woche für 18- bis 26-Jährige, ab 26 Jahren 1.680 Euro pro Monat. Dieses Limit komme laut Racek zusätzlich zu einem Einsatzlimit pro Spiel (soll auf 5 Euro halbiert werden, Anm.) und einem Maximalgewinnlimit (10.000 Euro, gibt es bereits).
Jede einzelne Maßnahme sei für sich genommen sinnvoll, in Summe wirkten sie aber "überschießend", meint Monika Racek. Ein zu stark eingeschränktes legales Angebot berge die Gefahr, dass Kunden es als unattraktiv empfinden und wieder zum illegalen Angebot wechseln.
Zudem forderte der Fachverband, dass es durch die Novelle – etwa bei der Besteuerung von Boni oder bei der Anbindung an das Bundesrechenzentrum – zu keinen versteckten Steuererhöhungen kommen dürfe. Die Branche sei bereits jetzt durch kürzlich erfolgte Erhöhungen der Glücksspielabgaben belastet.