Eine Undercover-Recherche europäischer Journalisten hat ein brisantes Spionagesystem aufgedeckt. Über Jahrzehnte hinweg sollen damit Enthüllungsjournalisten, Staatsanwälte, hochrangige Politiker und Prominente ausgespäht und auf Schritt und Tritt verfolgt worden sein – auch in Österreich.
Im Zentrum der Affäre steht die Firma First Wap mit ihrem Spitzelprogramm "Altamides". Es kann weltweit Handys orten und heimlich abfragen, wer wann für wie lange wo war. Anwender müssen nur eine Handynummer eingeben, schon spuckt das Programm den Standort des Geräts aus, berichtet unter anderem "Der Spiegel".
Der Datensatz, der dem Recherche-Team vorliegt, enthüllt erschreckende Dimensionen. Zwischen 2007 und 2014 sollen unethisch oder sogar illegal weltweit mehr als 1,5 Millionen Ortungsabfragen durchgeführt worden sein. Teils konnten damit weitreichende Bewegungsprofile der Zielpersonen erstellt werden. Betroffen sind über 14.000 Telefonnummern in 168 Länder. Rund 1.500 davon konnten konkreten Personen zugeordnet werden.
Unter den bekanntesten Namen findet sich etwa US-Unternehmerin Anne Wojcicki – Ex-Frau des Google-Gründers Sergej Brin –, Hollywood-Star Jared Leto, ein Vorstand des Öl-Konzerns Eni und ein leitender Airbus-Mitarbeiter. Unter den rot-weiß-roten Opfern findet sich Gert-René Polli, Ex-Chef des Verfassungsschutzes BVT, und auch Austropop-Legende Wolfgang Ambros.
Auch die Hintermänner des Spionage-Dienstleisters First Wap sind hierzulande verwurzelt. Geschäftsführer Jonny G. wurde im deutschen Passau geboren, sei Vertriebschef Günther R. ist Österreicher – wie auch der erst 2024 verstorbene Unternehmensgründer Josef F..
First Wap bestritt laut "Spiegel" die Vorwürfe, zuletzt mit einem Anwaltsschreiben: "Unterstellungen, wir würden ein rechtswidriges Geschäftsmodell anbieten oder rechtswidrige Einsätze fördern, unterstützen oder ermöglichen, weisen wir mit Nachdruck zurück." Man verkaufe die eigenen Produkte nur an staatliche Akteure, die ein "gesetzliches Mandat" vorweisen könnten. Die Programme würden von den Kunden betrieben, nach der Installation habe man "keinen Zugriff". Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.