Laut einem aktuellen Flächenwidmungsverfahren soll die Fläche des Mistplatzes Zwischenbrücken in Wien-Brigittenau künftig verbaut werden. Die KPÖ Brigittenau kritisiert diesen Schritt scharf: Nach über fünf Jahren ohne Mistplatz und anhaltender Müllprobleme sei die Hoffnung vieler auf eine Wiedereröffnung zerstört worden – und das unmittelbar nach der Wien-Wahl.
Die KPÖ verweist darauf, dass der nächste Mistplatz für die rund 197.000 Bewohner von Brigittenau und der Leopoldstadt in Döbling liege – für viele nur schwer erreichbar. Schon 2023 habe man eine Petition mit über 500 Unterschriften zur Wiedereröffnung eingebracht.
Die Pläne der Stadt sehen laut KPÖ eine Verbauung mit bis zu 35 Meter hohen Gebäuden vor, auf einem Teil der Fläche sollen geförderte Wohnungen entstehen. Die denkmalgeschützte Leichenhalle am Gelände soll erhalten bleiben. Die KPÖ kritisiert, dass der Großteil jedoch freifinanziert und damit teuer werde.
"Die Interessen der Bevölkerung werden dem Interesse der Bauwirtschaft untergeordnet", sagt Matthias Kaltenböck, designierter Bezirksrat der KPÖ Brigittenau. Die Stadtplanung müsse sich an den Bedürfnissen der Menschen im Grätzl orientieren – nicht an Renditeerwartungen.
Die KPÖ verweist auf Erfahrungen aus anderen Projekten wie am Nordwestbahnhof, wo der Anteil geförderter Wohnungen nachträglich reduziert wurde. Es sei nicht nachvollziehbar, warum ein funktionierender Standort für die Müllentsorgung ausgerechnet in einem dicht besiedelten Bezirk aufgegeben werde.
"Anstatt leerstehende Wohnungen durch eine Leerstandsabgabe nutzbar zu machen, wird funktionierende Infrastruktur geopfert", sagt Nathalie Burkowski, designierte Bezirksrätin der KPÖ Brigittenau. Leistbares Wohnen dürfe nicht nur auf dem Papier stattfinden.
KPÖ ruft die Bevölkerung auf, eine Stellungnahme zum Flächenwidmungsentwurf bei der MA 21B einzureichen. Das ist noch bis 13. Juni möglich – unter wien.gv.at.
"Wir appellieren an alle, die eine Wiedereröffnung des Mistplatzes wollen, sich jetzt zu äußern", so Burkowski. Es brauche wohnortnahe Entsorgungsmöglichkeiten – keine zusätzliche Belastung durch weitere Wege oder neue Bebauung auf Kosten bestehender Infrastruktur.