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Staatsanwalt stellt im Fall Schumacher Ermittlungen ein

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Skiunfall von Formel-1-Rekordweltmeister Michael Schumacher sind eingestellt worden.

Heute Redaktion
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Es gebe keine Hinweise auf ein Fremdverschulden, teilte die zuständige französische Staatsanwaltschaft am Montag mit. Die Ausschilderung und Markierung der Piste seien "den französischen Vorschriften entsprechend" gewesen, erklärte Staatsanwalt Patrick Quincy. Der Felsen, über den Michael Schumacher zunächst stürzte, und der zweite Felsen, auf den er mit dem Kopf aufschlug, lagen laut der Staatsanwaltschaft in Albertville 10,40 Meter auseinander. Diese Felsen seien wiederum 4,50 Meter vom Pistenrand entfernt.

Klagt Familie trotzdem?

Bereits Anfang Jänner hatte die französischen Ermittler nach vorläufigen Erkenntnissen mitgeteilt, dass Schumacher selbst wohl nicht zu schnell gefahren sei und "absichtlich" die markierte Piste verlassen habe. Auch die geliehenen Skier von Schumacher seien "in perfektem Zustand" gewesen. Ungeachtet der Feststellungen der Staatsanwaltschaft könnte die Familie des 45-jährigen Formel-1-Rekordweltmeisters in einem Zivilverfahren gegen mögliche, aus ihrer Sicht Mitverantwortliche an dem Unfall klagen.

Schumacher war .

APA