Ablöse nun festgesetzt

Stadt Wien kauft Austria-Stadion um 39,4 Millionen Euro

Ein Experten-Gutachten schätzt die Generali-Arena auf 42,3 Millionen Euro. Die Stadt Wien wird der Austria für ihr Stadion 39,4 Millionen zahlen.
Sport Heute
17.03.2025, 16:48

Im Dezember war durchgesickert, dass die Stadt Wien das Stadion der Austria kaufen werde, die "Veilchen" damit nach Jahren der finanziellen Schieflage wieder in sichere Gewässer gesteuert würden. Jetzt scheint klar: Der Wiener Klub kassiert von der Stadt 39,4 Millionen Euro.

Nachdem ein unabhängiges Experten-Gutachten die Generali-Arena auf 42,3 Millionen Euro geschätzt hätte, sei die Ablöse auf 39,4 Millionen festgesetzt worden. Das berichtet "Die Presse" am Montagnachmittag.

Die Differenz der beiden Summen erklären anrechenbare Förderungen der Stadt aus dem Stadionbau. Der Bundesligist wird künftig jährlich 1,4 Millionen Euro Pacht an die Stadt zahlen müssen.

Am Montag wurden die Mitglieder des Landessportrates von Sportstadtrat Peter Hacker informiert. Am 23. April soll der Wiener Gemeinderat die Übernahme formell bestätigen. Bei der Übernahme soll vertraglich festgeschrieben werden, dass das Stadion multifunktional nutzbar sein muss. Heißt: Länderspiele, Football-Matches (Vienna Vikings) und andere Events können in der Generali Arena stattfinden.

Wiens Sportstadtrat Peter Hacker hatte im Dezember begründet: "Aufgrund der finanziellen Situation der AG ist ein Verkauf des Stadions laut Vereinsführung unumgänglich. Zuletzt wurden als Interessenten immer wieder ausländische Investoren genannt. Investoren haben immer ihre eigenen Interessen im Blick. Wir wollen aber nicht auf den guten Willen oder die Launen eines neuen Eigentümers angewiesen sein."

Der SPÖ-Mann hatte betont: "Das Stadion der Austria soll ein Wiener Stadion bleiben und die Betonung liegt ganz bewusst auf Wien. Als Stadt wollen wir vermeiden, dass ein Dritter darüber bestimmt, was im Stadion passiert und dass weder wir noch der Verein Einfluss darauf haben. Deshalb haben wir uns schon 2016 ein Vorkaufsrecht im Grundbuch gesichert."

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