Wegen Nötigung und beharrlicher Verfolgung stand ein syrischer Staatsbürger in Wr. Neustadt vor Gericht.
Der Angeklagte hatte eine Frau kennengelernt, war mit ihr in einer On-off-Beziehung. Er war nicht damit einverstanden, wie sie sich kleidete – nach dem Auftauchen eines Saunafotos forderte er von ihr die Löschung aller Social-Media-Kanäle.
Schwer tat sich der 25-Jährige, die Freundin der Familie vorzustellen: "Unmöglich, du hast zwei Kinder." Eifersucht, Kleidervorschriften und Kontrollsucht führten schließlich zur Trennung.
Dann begann der Anruf- und Nachrichten-Terror: "Es ist nur zu Ende, wenn ich es sage", "Betrügerin" oder "Wenn du zur Polizei gehst, bringe ich dich um."
Trotz Wegweisung nach Anzeigen bei der Polizei sollen die Drohungen munter weitergegangen sein. Der Angeklagte hatte Sorge, dass die Frau seinen Weg zur Staatsbürgerschaft zerstören würde. "Ich wollte nur die Beziehung retten", so der teilgeständige Syrer beim Prozess.
Das Urteil: Drei Monate bedingte Haft, Kontaktverbot und 150 Euro Schmerzensgeld (nicht rechtskräftig).