Politik

Strache will Anwaltskosten selbst bezahlt haben

Heute Redaktion
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Die FPÖ will sich von ihrem Ex-Chef HC Strache 500.000 Euro Anwaltskosten zurückholen. Sie plant eine Klage. Die - laut Straches Anwalt - aber keine Grundlage hat.

Nach dem Befetzen auf Twitter geht es nun auch auf rechtlicher Ebene weiter im Gefecht zwischen der FPÖ und ihrem Ex-Chef Heinz-Christian Strache.

Am Montag hat die Partei Strache ja zu einem "Psychiater oder Exorzisten" geraten. Chef Norbert Hofer "bedankte" sich mit einem Screenshot aus dem Ibiza-Video für Straches kritische Worte.

Anwaltskosten - wer hat's gezahlt?

Am Abend dann konterte Strache auf einer anderen Front. Nämlich in Sachen Anwaltskosten. Hier will die FPÖ ihn ja klagen, um sich 500.000 Euro Anwaltskosten zurückzuholen. Per Anwaltsstatement ließ Strache dazu verlauten: Die FPÖ habe nicht für seine Anwaltskosten bezahlt. Die geplante Klage der Partei entbehre deshalb jeder Grundlage.

Weder Strache noch sein Anwalt hätten bis heute irgendetwas von der Klage mitbekommen. Auch außergerichtlich sei noch kein Kontakt aufgenommen worden. Das könnte daran liegen, dass die FPÖ in einer nächsten Sitzung erst offiziell die Klage beschließen will - aber für Strache ist es ein Beweis, "dass es nichts gibt, was die FPÖ zurückfordern könnte."

Keine Vereinbarungen

Auch von den von der FPÖ kolportierten Auflagen will Strache nichts wissen. Die Bedingung, kein parteischädigendes Verhalten an den Tag zu legen, habe er nicht bekommen.

Außerdem, so führt Straches Anwalt Ben Irle ebenfalls an, habe die FPÖ Strache ja ausgeschlossen und sich ihrerseits nicht an Zusagen gehalten.