Stadt und Standler

Streit um Christkindlmarkt – Stadt blitzte mit Klage ab

Seit Jahren wird um die Standvergabe am Wiener Christkindlmarkt gestritten. Die Stadt klagte eine Initiative, nun entschied das Oberlandesgericht
Thomas Peterthalner
22.09.2026, 10:41
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Schon seit Jahren überschattet ein Streit die Weihnachtsstimmung am Wiener Christkindlmarkt am Rathausplatz. Die Initiative "Rettet den Christkindlmarkt", bestehend aus Marktfahrer-Familien, protestierte gegen die Neuvergabe des Christkindlmarkts am Rathausplatz über die "Stadt Wien Marketing GmbH".

Drohungen und Klagen

Vor ein paar Jahren eskalierte der Konflikt. Ein Standler soll einen Projekt-Mitarbeiter und seine Familie anonym am Telefon bedroht haben. Die Familie zog aus ihrer Wohnung in ein Hotel, wurden von einem Security beschützt. Die Polizei konnte den anonymen Anrufer schlussendlich ausfindig machen. Er bekam ein Betretungs- und Annäherungsverbot. Schlussendlich klagte die Stadt Wien den Verein "Rettet den Christkindlmarkt". Die Stadt wollte Korruptionsvorwürfe nicht einfach so stehen lassen.

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Auch ein Sprecher des Vereins wurde nach einer Presseaussendung auf Unterlassung geklagt. Doch die Stadt Wien Marketing GmbH scheiterte jetzt mit der Unterlassungsklage gegen die Initiative auch in zweiter Instanz.

Klage abgewiesen

Das Oberlandesgericht Wien hat die Abweisung der gegen die Initiative "Rettet den Christkindlmarkt" gerichteten Unterlassungsklage der Stadt Wien Marketing GmbH (SWM) vom 16. Dezember 2024 bestätigt. Hintergrund des Rechtsstreits war eine Presseaussendung der Initiative vom 4. November 2024. Die Stadt Wien Marketing GmbH hatte den Mediensprecher der Initiative wegen darin enthaltener Äußerungen auf Unterlassung geklagt. Die Aussendung war daraufhin zurückgezogen worden. Doch die Stadt Wien hielt dennoch an der Klage fest – und blitzte ab.

Ende des Streits gefordert

Die Initiative fordert nun in einer Aussendung nun ein Ende des jahrelangen Rechtsstreits: "Vier Jahre Streit reichen. Der Christkindlmarkt gehört an den Verhandlungstisch – nicht dauerhaft in den Gerichtssaal."

pet,22.09.2026, 10:41
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