Ortsbild-Argument gekippt

Streit um PV-Anlagen – VfGH gibt Hausbesitzerin recht

Eine Hausbesitzerin erkämpft sich vor dem VfGH ihr Recht auf eine Solaranlage – das Urteil könnte Verbote in ganz Österreich ins Wanken bringen.
Niederösterreich Heute
09.04.2026, 11:35
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein Verbot von Photovoltaik-Anlagen in St. Pölten aufgehoben. Eine Hausbesitzerin hatte sich bis zum Höchstgericht durchgekämpft – und bekam recht.

Konkret ging es um eine Regelung, die Solaranlagen untersagte, wenn sie vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind. Begründet wurde das mit dem Schutz des Ortsbildes und historischer Bausubstanz. Für den VfGH reicht dieses Argument aber nicht aus.

Anwältin ortet klares Signal

Die Anwältin der Klägerin, Michaela Krömer, sieht darin ein klares Signal: Einschränkungen für erneuerbare Energie könnten künftig häufiger erfolgreich angefochten werden. Denn die bloße Sichtbarkeit sei kein starkes rechtliches Argument gegen Photovoltaik.

Der konkrete Fall wird nun erneut vom Landesverwaltungsgericht Niederösterreich geprüft – allerdings unter neuen Vorzeichen.

Branche begrüßt Urteil

Auch die Branche begrüßt das Urteil. Der Bundesverband Photovoltaik Austria spricht von einer Entscheidung mit Signalwirkung. Betroffene müssten sich Verbote von Gemeinden nicht einfach gefallen lassen, sondern könnten ihr Recht auch gerichtlich durchsetzen.

Zusätzlichen Rückenwind könnte bald ein neues Gesetz bringen: Das geplante Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz soll Genehmigungen erleichtern und das öffentliche Interesse an erneuerbarer Energie stärken.

Erste Anpassungen vorgenommen

Der Ausbau von Sonnenstrom gilt als zentral, um Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen. In St. Pölten wurden laut Ö1 bereits erste Anpassungen an den Bebauungsregeln vorgenommen.

"Wieder einmal Opposition nicht ernst genommen"

Die St. Pöltner Rechtsanwältin und Gemeinderätin Susanne Binder-Novak begrüßt das Urteil: "Die Entscheidung des VfGH ist sehr erfreulich. Ich selbst habe in mehreren Anträgen im Gemeinderat auf die Verfassungswidrigkeit der betreffenden Bestimmungen in den Bebauungsplänen hingewiesen. Letztlich führte nämlich die Ansicht der SPÖ-Stadtregierung dazu, dass alternative Energie in vielen Regionen der Stadt faktisch verhindert wurde."

Und weiter: "Diese SP-Stadtpolitik steht im Widerspruch zu den Zielen des EAG – des Bundesgesetzes über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen – das dazu dienen sollte, die Klimaneutralität bis 2040 zu stärken. Ich habe daher die Aufhebung der betreffenden Bestimmungen im Gemeinderat gefordert. Die Stadt SPÖ hat wieder einmal die Opposition nicht ernst genommen. Die jetzige Entscheidung des VfGH war zu erwarten und ist gleichzeitig wichtiger Wegweiser für alternative Energiepolitik."

"Überbordende Regeln in St. Pöltner Schutzzonen"

Zur heute bekannt gewordenen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur St. Pöltner Schutzzonen-Regelung hält VP-Stadtrat und Vorsitzender des Rechtsausschusses im Gemeinderat, Mario Burger, fest: "Wir haben als Volkspartei viele Jahre gegen das PV-Verbot und die überbordenden Regeln in den St. Pöltner Schutzzonen gekämpft. Das Erkenntnis des VfGH zeigt, dass das richtig und wichtig war. Jetzt ist es an der Zeit, die Regelungen grundlegend zu ändern, indem man den Erhalt der Baukultur sicherstellt, aber zukunftsweisende Entwicklungen nicht behindert. Dazu gehört auch die Diskussion, ob der nur leicht abgeänderte Gestaltungsbeirat nicht vollkommen aufgelöst werden sollte, denn in der derzeitigen Form behindert er Bauherrn und blockiert Investitionen."

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 09.04.2026, 13:54, 09.04.2026, 11:35
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