Mord-Anklage, Millionen, eine tote Witwe – und ein Winzer auf der Anklagebank: Im Landesgericht St. Pölten hat am Donnerstag (9. April) ein aufsehenerregender Prozess begonnen. Ein steirischer Weinbauer (58) soll eine 71-jährige Frau gezielt getäuscht und getötet haben, um an ihr Vermögen zu kommen.
Im Saal richten sich alle Blicke auf den Angeklagten. Ruhig, geschniegelt, im Anzug sitzt er da – fast unauffällig. Doch dann fällt der erste Satz der Staatsanwältin, und die Stimmung im Saal ändert sich schlagartig.
"Er hat ihr ein tödliches Medikament untergejubelt." Mit diesen Worten eröffnet die Staatsanwältin – und macht klar, wie schwer die Vorwürfe wiegen. Der Winzer soll der Frau ein Sterbemittel als harmlosen "Magenschutz" ausgegeben haben. Kurz darauf war sie tot.
Die Staatsanwältin zeichnet das Bild eines Mannes, der gezielt vorging: Millionen-Schulden, gescheiterte Geschäfte – und dann wohlhabende Frauen, denen er sich näherte. Auch das Opfer soll ihm vollständig vertraut haben.
Für Aufsehen sorgt ein Detail, das gleich zu Beginn im Raum steht: Der Angeklagte soll insgesamt neun verschiedene Versionen jener Nacht erzählt haben. Neun Erklärungen dafür, was am 7. März 2025 in der Villa der Frau passiert sein soll.
Ein zentraler Punkt im Prozess ist die Frage, ob die Frau überhaupt sterben wollte. Zwar hatte sie zuvor eine Sterbeverfügung vorbereitet. Doch laut Staatsanwaltschaft änderte sich das kurz vor ihrem Tod.
Sie machte Termine, suchte nach einem Pflegeplatz und versöhnte sich mit ihrer Tochter. Für die Anklägerin ein Wendepunkt – und möglicherweise das Motiv für die Tat.
Die Verteidiger des Winzers weisen alle Vorwürfe zurück. Für sie handelt es sich um legale Sterbehilfe. Die Frau habe den Entschluss selbst getroffen und das Medikament freiwillig eingenommen.
Damit prallen im Gericht zwei völlig unterschiedliche Versionen aufeinander – und die Spannung ist von Beginn an spürbar. Der Prozess hat erst begonnen, doch schon jetzt ist klar: Es geht um viel Geld, Vertrauen – und die Frage, ob hier ein Mord geplant wurde oder nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.