Die Staatsanwaltschaft wirft einem 58-jährigen Mann vor, eine Witwe (71) mit einer Überdosis Schlafmittel getötet zu haben. Der Beschuldigte sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Ihm droht eine Verurteilung wegen Mordes sowie wegen versuchten schweren Betrugs.
Der Prozess geht am 9. April in Szene – hier ist der erste Verhandlungstag am Landesgericht St. Pölten angesetzt, insgesamt sind vier Tage bis zum 17. April anberaumt. Laut dem Verteidiger des Angeklagten, Top-Anwalt Michael Dohr, habe sein Mandant nur die gesetzlich erlaubte Sterbehilfe geleistet.
Neben der Mordanklage geht es auch um einen mutmaßlichen Versicherungsbetrug gemeinsam mit einer weiteren Person.
Kern der Anklage ist ein Vorfall vom 7. März 2025 im Bezirk St. Pölten-Land. Die Frau soll ein tödliches Medikament eingenommen haben – ohne zu wissen, worum es sich handelt. Der Angeklagte, der mit der vermögenden Witwe in einer engen Beziehung stand, soll das Mittel (Natrium-Pentobarbitalin) in Flüssigkeit aufgelöst und ihr als harmloses Medikament ausgegeben haben. Die Frau habe laut Anklage geglaubt, es handle sich um eine ärztlich empfohlene Behandlung. Tatsächlich soll es sich um ein tödliches Präparat gehandelt haben. Sie starb noch am selben Abend.
Besonders schwer wiegt laut Anklage, dass die Frau zu diesem Zeitpunkt keinen Sterbewillen mehr gehabt haben soll. Zwar hatte sie zuvor eine Sterbeverfügung errichtet, doch laut Ermittlungen habe sich ihre Lebenssituation zuletzt verbessert. Sie habe wieder soziale Kontakte gepflegt, Termine geplant und sich mit ihrer Tochter versöhnt.
Auch gegenüber ihrem Pfleger soll sie wenige Tage vor ihrem Tod ausdrücklich gesagt haben, nicht sterben zu wollen.
Die Staatsanwaltschaft sieht ein klares Motiv: massive Schulden des Beschuldigten. Demnach soll er Verbindlichkeiten in Millionenhöhe gehabt haben. Gleichzeitig habe er sich Zugang zum Vermögen der Frau verschafft. Sie hatte ihm bereits zuvor Immobilien und Vermögenswerte übertragen.
Laut Ermittlungen soll der Mann gezielt das Vertrauen der Frau ausgenutzt haben. Er habe ihr eine Beziehung und gemeinsame Zukunft vorgespielt. Zugleich soll er ihr Umfeld zunehmend isoliert und ihre finanziellen Angelegenheiten kontrolliert haben. Auch größere Geldbeträge sollen von ihren Konten abgehoben worden sein.
Am Tattag soll der Beschuldigte gezielt gehandelt haben. Er brachte Essen, verbrachte ungewöhnlicherweise die Nacht vor Ort und bereitete das tödliche Mittel vor. Zuvor soll er der Frau noch ein neues Testament diktiert haben. Dieses sollte offenbar seine Position weiter absichern.
Nach dem Tod soll der Mann unterschiedliche Versionen des Geschehens geschildert haben. Teilweise sprach er von einem natürlichen Tod, teilweise von einem Suizid. Die Ermittler sehen darin Hinweise auf bewusste Täuschung. Auch technische Spuren und Zeugenaussagen widersprechen laut Anklage seiner Darstellung.
Neben dem Mordvorwurf wird dem Mann ein weiterer Deliktpunkt angelastet. Er soll gemeinsam mit einer Bekannten einen Unfall fingiert haben. Ziel war laut Ermittlungen, eine Versicherungsleistung zu erschleichen. Die Auszahlung wurde letztlich verhindert.
Der Beschuldigte bestreitet laut seinem Verteidiger die Vorwürfe, für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Der 58-Jährige habe für die nach einem Schlaganfall bettlägerige, auf eine 24-Stunden-Pflege angewiesene Frau die gesetzlich erlaubte Sterbehilfe geleistet, betonte Dohr. Sein Mandant habe kein Motiv für einen Mord gehabt, so Dohr zur APA. Die Frau habe den Steirer schon 2022 in einem Testament zum Alleinerben eingesetzt.
Die 71-Jährige hatte dem Anwalt zufolge eine Sterbeverfügung in die Wege geleitet. Zwei Ärzte hätten die Frau wie vorgesehen unabhängig voneinander zu ihrem Entschluss, ihr Leben zu beenden, befragt. Der Mann ist nach Angaben von Dohr als "Hilfe leistende Person" im Sinne des Sterbeverfügungsgesetzes tätig geworden.