Sie schluckte Gift

Mit "Magenschutz" – Winzer soll Witwe ermordet haben

Ein steirischer Weinbauer soll eine steinreiche Witwe mit als "Magenschutz" getarntem Gift getötet haben – er bestreitet. Bald steht er vor Gericht.
Christian Tomsits
12.02.2026, 05:30
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Paukenschlag im spannenden Verfahren gegen einen Winzer (57) – jetzt wurde Mordanklage erhoben. Dem in der U-Haft angeblich weinerlichen Weinbauern wird der Mord einer steinreichen Witwe vorgeworfen, die am 7. März 2025 in ihrer niederösterreichischen Villa starb.

Der fesche, aber hoch verschuldete Steirer hatte bei der 71-Jährigen mit diversen Liebesdiensten und Treue-Versprechen ("Herzilein, meine Prinzessin") Vertrauen gewonnen und bekam den Großteil ihres Vermögens bereits 2022 per Schenkung übertragen. Dafür hatte die Vermögende ihre eigene Tochter enterbt.

Zuletzt war die 71-Jährige nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt, saß im Rollstuhl, ihr drohte eine Beinamputation. Als dann im Sommer 2024 noch ihr geliebter Hund verstarb, wollte die Witwe nicht mehr leben und lieber bei ihrem Wauzi "im Himmel sein". Der Winzer half der Dame, Sterbehilfe zu beantragen und notariell zu beglaubigen.

Doch ausgerechnet danach tauchte die Tochter der Frau im März 2025 wieder bei ihrer Mutter auf, versöhnte sich sogar mit ihr – laut Anklage sah der Winzer dadurch "sein" Erbe in Gefahr und soll die Frau wenige Tage später zu einem neuen Testament gedrängt haben.

Er brachte ihr laut Anklage ein Abendessen vom McDonalds mit und öffnete eine Flasche von seinem Wein. Das tödliche Gift jubelte er ihr laut Anklage am 7. März nach dem gemeinsamen Fernsehen um 23.00 Uhr als "Magenschutzkur" unter. Sieben Minuten später war die Frau tot.

Anwalt Michael Dohr vertritt den Winzer, ist von seiner Unschuld überzeugt.
Denise Auer

Brisant: Kurz davor hatte die Dame wieder hoffnungsvoller in die Zukunft geblickt, machte sich etwa Friseur- und Maniküre-Termine für März und April aus, wollte auch ihre Tochter wieder sehen. Bereits am 9. März bot der Winzer das Haus um 4,5 Millionen Euro an. Im Kalender seiner Sekretärin ließ er für den siebten März nachträglich den Vornamen der Verstorbenen und ein "X" eintragen.

Anwalt Michael Dohr bleibt dabei, dass es der Wille der Witwe war, zu sterben. Sein Mandant, der seit 15. Juli in U-Haft sitzt, habe sie dabei unterstützt. "Es gibt kein Mord-Motiv, da ihm ohnehin schon alles geschenkt worden war", so der Jurist zu "Heute". Am Ende werden nun Geschworene entscheiden. Die Unschuldsvermutung gilt.

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