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Streit um Steuerabgabe für Spielberg-Grand Prix

Heute Redaktion
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Die Gemeinde Spielberg und der Veranstalter des Formel-1-Grand-Prix am Red Bull Ring müssen derzeit über die Höhe der Lustbarkeitsabgabe verhandeln, obwohl die Höhe der Steuer eigentlich gesetzlich festgeschrieben ist.

müssen derzeit über die Höhe der Lustbarkeitsabgabe verhandeln, obwohl die Höhe der Steuer eigentlich gesetzlich festgeschrieben ist.

Grundsätzlich ist im Landesgesetz und der Gemeindeverordnung festgeschrieben, wie viel Red Bull beziehungsweise die Projekt Spielberg GesmbH an Lustbarkeitssteuer zahlen muss, nämlich 25 Prozent der Eintrittsgelder. Das wären rund vier Millionen Euro für den Grand Prix, wie der Gemeinderat in Spielberg errechnete.

Red Bull ist das viel zu viel. Angedacht ist, dass ein Teil des Geldes als Förderung zurückfließt. Nachträglich einen niedrigeren Steuersatz festzulegen wäre aber gesetzwidrig, sagen Finanzrechtsexperten. Bei einer nachträglichen Wirtschaftsförderung sei zumindest die Optik schief.

Abgabennachlässe sind möglich

Ganz unüblich seien Abgabennachlässe aber nicht - etwa wenn ein Unternehmen droht abzusiedeln. Bei Betriebsansiedelungen gibt es öfters sogar einen Steuerwettbewerb zwischen Gemeinden. Red Bull zahlt für andere Autorennen in Spielberg nur eine Pauschale. Und bei der Ski-WM verlangte Schladming vom ÖSV gar keine Lustbarkeitsabgabe.

Auch Experten beim Land Steiermark suchen eine Lösung für Spielberg. Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) wurde als Streitschlichter eingeschaltet. Aber sein Sprecher sagt, die Gemeinde müsse selbst einen Kompromiss finden. Diese will es sich keinesfalls mit Red Bull verscherzen, es geht ja auch um die Rennen in den kommenden Jahren.

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