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Suarez für 4 Monate und 9 Länderspiele gesperrt

Heute Redaktion
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Bild: AP

Am Donnerstag tagte die FIFA-Ermittlungskomission im Fall der Biss-Attacke von Luis Suarez gegen Giorgio Chiellini. Der Weltverband sperrte den 27-jährigen Uruguayer für neun Länderspiele, somit ist die WM für Suarez vorbei.

. Der Weltverband sperrte den 27-jährigen Uruguayer für neun Länderspiele, somit ist die WM für Suarez vorbei.

Die Disziplinarkomission entschied gegen Luis Suarez. Das Bildmaterial reichte aus, um den Stürmer zu überführen und den 27-Jährigen zu sperren. Neun Länderspiele wird Suarez nicht mehr für auflaufen, zudem darf der Angreifer vier Monate lang keine fußballerische Tätigkeit ausüben. Somit steht der Torschützenkönig der vergangenen Premier League-Saison seinem Klub FC Liverpool  bis Ende Oktober nicht zur Verfügung. 

 "So ein Verhalten kann auf keinem Fußball-Platz toleriert werden, besonders nicht bei einer WM, wenn die Augen von Millionen von Menschen auf die Stars auf dem Feld gerichtet sind", begründete der Chef der FIFA-Disziplinarkommission, Claudio Sulser. Luis Suarez wurde bereits zum dritten Mal wegen eines Bisses eines Gegenspielers gesperrt, beim ersten Mal fasste der Uruguayer sieben, nach der zweiten Attacke zehn Spiele Sperre aus. Suarez hatte durchaus Glück mit der geringen Sperre. Bis zu zwei Jahre wären möglich gewesen.

Uruguay sieht eine Verschwörung

Alejandro Balbi, Exekutiv-Komitee-Mitglied aus Uruguay sieht in der Verurteilung des Stürmers "eine Kampagne". Er sei sich "sehr bewusst, dass es großen Druck von ausländischen Medien, europäischen und amerikanischen, gebe, ebenso von einigen kolumbianischen und brasilianischen." 

Balbi witterte englischen Medien zufolge schon vor dem Urteil sogar einen Komplott: "Man darf nicht vergessen, dass wir die Rivalen von vielen sind und auch für den in der Zukunft werden können." Im Vorfeld nahm auch Uruguays Präsident Jose Mujica Suarez in Schutz: "Er wurde nicht als Philosoph oder Mechaniker oder wegen seiner guten Manieren auserwählt, er ist einfach ein guter Spieler", so der Staatschef.

"Kein Grund für eine Strafe"

Die Disziplinarkomission der FIFA ermittelte am Donnerstag eifrig. Gerüchte machten die Runde, Suarez würde nicht gesperrt werden und man hoffe von Seiten des Weltverbandes, dass Uruguay im Achtelfinale scheitern würde. 

Für Uruguays Team bestand bis zuletzt kein Grund für eine Bestrafung Suarez. Der Präsident des urugayischen Fußballverbandes (AUF) Wilmar Valdez sagte bis zuletzt: "Basierend auf den Beweisen gibt es keinen Grund für eine Strafe." Die FIFA hatte nur ein Video vorgelegt, auf dem der Biss nicht genau ersichtlich war.

Lesen Sie weiter: Causa Suarez - Disziplinarkodex der FIFA!

Die FIFA beruft sich in ihren Ermittlungen gegen Uruguays Star-Stürmer Luis Suarez nach dessen Beißattacke auf mehrere Artikel in ihrem Disziplinarkodex. Entscheidend für die Zulässigkeit der Ermittlungen ist Paragraf 77a, wonach die FIFA-Ermittler Untersuchungen einleiten dürfen, wenn der Schiedsrichter einen Vorfall nicht bemerkt hat. Suarez wird des Verstoßes gegen mehrere Artikel verdächtigt.

Artikel 48: Unkorrektes Verhalten gegenüber Gegenspielern oder gegenüber anderen Personen als Spieloffiziellen

Artikel 57: Ehrverletzung und Fairplay: Wer auf irgendeine Weise, insbesondere durch beleidigende Gesten oder Äußerungen [sic], eine andere Person in ihrer Ehre verletzt oder wer die Prinzipien des Fairplay oder der Sportlichkeit verletzt, kann mit Sanktionen gemäß Art. 10 ff. belegt werden.

Artikel 10 ff.: Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen. Die folgenden Sanktionen können sowohl gegen natürliche als auch gegen juristische Personen verhängt werden: a) Ermahnung; b) Verweis; c) Geldstrafe; d) Rückgabe von Preisen.

Artikel 77 a: Besondere Zuständigkeiten. Die Disziplinarkommission ist außerdem zuständig für: a) die Ahndung schwerer Vergehen, die von den Spieloffiziellen nicht bemerkt wurden;

Artikel 96: Beweismittel 1. Es können Beweismittel jeder Art eingereicht werden. 2. Zurückgewiesen werden Beweismittel, die menschenunwürdig oder offensichtlich nicht relevant sind. 3. Zugelassen sind insbesondere: die Berichte des Schiedsrichters, der Schiedsrichterassistenten, des Spielkommissars und des Schiedsrichterinspekteurs, die Aussagen der Parteien und der Zeugen, materielle Beweisstücke, Gutachten sowie Ton- und Bildaufzeichnungen.