Superfoods wie Matcha, Goji-Beeren, Chiasamen oder Spirulina werden als wahre Wundermittel vermarktet. Doch der Begriff ist kein wissenschaftlich definierter Standard - Hersteller dürfen ihn frei verwenden, auch wenn viele Wirkversprechen nicht eindeutig belegt sind.
Besonders kritisch wird es, wenn Superfoods nicht als gewöhnliches Lebensmittel, sondern als Pulver, Extrakt oder Kapsel konsumiert werden. Dann können einzelne Inhaltsstoffe schnell Mengen erreichen, die im normalen Alltag kaum vorkommen würden.
Wie Chip.de berichtet, warnt etwa die Verbraucherzentrale am Beispiel Matcha ausdrücklich davor, dass das Pulver Aluminium und Blei enthalten kann. Da beim Matcha das ganze Blatt aufgenommen wird, fällt die Aufnahme solcher Stoffe höher aus als bei klassischem Tee.
Auch Goji-Beeren sind nicht für alle Menschen unbedenklich. Sie können mit blutgerinnungshemmenden Medikamenten wie Marcumar wechselwirken und deren Wirkung verstärken. Für Menschen, die solche Medikamente regelmäßig einnehmen, geht es dann nicht mehr um Ernährungstrends, sondern um echte Arzneimittelsicherheit.
Chiasamen und Leinsamen gelten als ballaststoffreiche Ergänzung für Müslis und Bowls. Problematisch wird es aber, wenn sie trocken oder ohne ausreichend Flüssigkeit verzehrt werden. Dann können Blähungen und gefährliche Verstopfungen auftreten.
Bei Leinsamen kommt hinzu, dass sie natürlicherweise Blausäureverbindungen enthalten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt daher maximal 20 Gramm pro Tag. Besonders aufmerksam sollten Menschen sein, die regelmäßig Medikamente nehmen, Nierenprobleme haben oder einen empfindlichen Magen-Darm-Trakt.