Der Prozess um den verhinderten Terroranschlag auf ein Taylor-Swift-Konzert in Wien ist abgeschlossen – und er endete mit einem Schuldspruch!
Am Donnerstag hatte am Landesgericht Wiener Neustadt der letzte Verhandlungstag gegen den Hauptangeklagten Beran A. und den mitangeklagten Arda K. begonnen – "Heute" berichtete hier:
Die beiden Männer sollen laut Anklage gemeinsam mit Hasan E. Teil einer anschlagsbereiten Terror-Zelle des Islamischen Staates gewesen sein. Im Laufe des Prozesses bekannten sie sich zu großen Teilen der Vorwürfe schuldig.
Die Staatsanwaltschaft konzentrierte sich in ihrem Schlussplädoyer vor allem auf den Vorwurf des versuchten Mordes. Demnach sollen die Angeklagten bereits Ende 2023 Anschläge im Namen des IS geplant haben.
Laut Anklage war vorgesehen, am 11. März 2024 zeitgleich in Mekka, Istanbul und Dubai Polizisten oder Sicherheitskräfte anzugreifen. Während Beran A. und Arda K. ihre Taten letztlich nicht ausführten, setzte Hasan E. den Plan in Mekka um. Vor der Al-Haram-Moschee in Mekka soll Hasan E. einem Sicherheitsbeamten ein Messer in den Hals gestochen und vier weitere Personen verletzt haben. Er wurde überwältigt und sitzt seither in Saudi-Arabien in Haft.
Im Prozess versuchten die beiden Angeklagten ihre Rolle herunterzuspielen und Hasan E. als treibende Kraft darzustellen. Die Staatsanwaltschaft widersprach dieser Darstellung entschieden.
Der Staatsanwalt betonte, die Angeklagten seien keine bloßen Mitläufer gewesen. Hasan E. habe gezielt Mitstreiter gesucht, und die beiden hätten sich bewusst an den Planungen beteiligt. Auch das Argument der Verteidigung, Hasan E. hätte sich ohnehin nicht mehr von der Tat abbringen lassen, ließ der Staatsanwalt nicht gelten. Selbst ein bereits entschlossener Täter könne durch andere in seinem Vorhaben bestärkt werden.
Beran A. bekannte sich zudem schuldig, nach seiner Rückkehr aus Dubai an weiteren Anschlagsplänen in Wien gearbeitet zu haben. Seine Verteidigerin Anna Mair bestritt jedoch eine Beteiligung an der versuchten Mordtat. Mair bezeichnete ihren Mandanten als keinen "ideologischen Mastermind", sondern als manipulierbaren jungen Mann. Hasan E. habe massiven Druck aufgebaut und immer wieder mit dem Ende der Freundschaft gedroht.
Auch der Verteidiger von Arda K. argumentierte, Hasan E. hätte die Tat ohnehin alleine begangen. Anders als bei Hasan E. sehe er bei seinem Mandanten jedoch Chancen auf Resozialisierung.
Arda K. bat die Geschworenen persönlich um eine zweite Chance. Er wolle beweisen, dass er sich künftig in die Gesellschaft integrieren könne. Beran A. entschuldigte sich in seinem letzten Wort knapp für seine Taten.
Zuvor hatten Sachverständige psychiatrische und psychologische Gutachten zu Beran A. präsentiert. Demnach ist der Angeklagte zurechnungsfähig und leidet an keinen schweren psychischen Störungen. Die Gutachter erklärten, weder sein früherer Drogenkonsum noch eine Angsterkrankung seien für die Taten ausschlaggebend gewesen. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass sich Beran A. während des Prozesses zumindest teilweise verändert habe.
Der Hauptangeklagte hielt sich zum Schluss kurz: "Ich möchte nur sagen, dass es mir leid tut", sagte er, dann zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück.
Schließlich das Urteil: Beran A. ist schuldig! Schuldsprüche setzte es für Bombenbau, für den geplanten Anschlag auf das Taylor-Wift-Konzert, für die Beschaffung von Waffen, für Reisen zu terroristischen Zwecken und auch für den versuchten Mordes seines Vertrauten Hasan E. in Mekka. Beran A. wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt, der ebenfalls angeklagte Arda K. zu 12 Jahren – die Urteile sind nicht rechtskräftig.