Bluttat nun geklärt

Syrer erstochen: Nachbarn hörten Schreie auf Arabisch

Bewohner in Wien-Fünfhaus hörten Schreie auf Arabisch, dann starb ein Mann im Innenhof. Die Mieter waren geschockt, doch nun ist alles geklärt.
Thomas Peterthalner
06.09.2026, 19:01
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Nach einem Streit flüchtete ein Syrer am 11. August in einen Innenhof in der Ullmannstraße in Wien-Fünfhaus. Mieter hörten einen Tumult und Schreie im Hof. "Ich dachte zuerst, das sind Betrunkene", erinnert sich ein Student, der im Erdgeschoss des Wohnhauses wohnt.

Schreie auf Arabisch

Doch die Situation spitzte sich zu. "Dann hat mein Bekannter noch lautere Schreie auf Arabisch gehört." Wenig später war klar, dass etwas Schlimmes passiert sein musste. Ein Syrer (26) lag tot im Innenhof, jede Hilfe kam zu spät. Der Mann war seinen schweren Stichverletzungen erlegen – wir berichteten.

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Hotspot U6-Station Gumpendorfer Straße

Das Haus liegt nahe der berüchtigten U6-Station Gumpendorfer Straße. "Ein Problem ist, dass das Haustor ständig offen ist", erzählen Mieter. Wiener Mordermittler konnten den Fall nun klären. Die Beamten fanden schnell heraus, dass es zuvor beim Gaudenzdorfer Gürtel zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gekommen war.

Hintergrund dürften Streitigkeiten im Drogenmilieu gewesen sein. Dabei kam es zu mehreren gegenseitigen Körperverletzungen. Im Verlauf der weiteren intensiven Ermittlungen des Landeskriminalamtes Wien konnte nun ein 25-jähriger Syrer als unmittelbarer Tatverdächtiger der Tötungshandlung ausgeforscht werden.

Kein Wohnsitz in Österreich

Der 25-Jährige hat keinen Wohnsitz in Österreich. Der Verdächtige war auch mit einem EU-Haftbefehl gesucht worden, am Freitag (4.9.) klickten gegen 16.45 Uhr in der Ratschkygasse in Wien-Meidling dann die Handschellen.

Der Fahndungserfolg ist laut Polizei auch der professionellen Zusammenarbeit der beteiligten Polizeidienststellen zu verdanken. Im Zuge einer Vernehmung zeigte sich der 25-Jährige aber nur zu einer Tatbeteiligung geständig. Der Mann sitzt jetzt in U-Haft. Die Unschuldsvermutung gilt.

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