Notwehr, Rauschtat oder Mord? Über den 50-jährigen Heinz R. wurde nun von der Staatsanwaltschaft "wegen Tatbegehungsgefahr und der schweren Folgen" die U-Haft verhängt. Der Wiener hatte am vergangenen Samstag gegen 4 Uhr früh seinen Nachbarn (33) im Josef-Bohmann-Hof in Wien-Donaustadt erschossen – "Heute" berichtete mehrfach.
Zwischen dem 50-Jährigen und seinem Nachbarn – ein Iraner – dürfte schon länger ein Streit geschwelt haben. In der Tatnacht soll der Jüngere gegen die Wohnungstür des Mannes getreten haben. Als der 33-Jährige das nach einer kurzen Unterbrechung wieder tat, soll Heinz R. zu einem Revolver gegriffen, die Tür aufgerissen und aufgrund einer von ihm behaupteten Bedrohung mit einem Messer den tödlichen Schuss in die Brust abgegeben haben.
Seit der polizeilichen Einvernahme am Samstag sitzt der Hobby-DJ mit einer Vorliebe für 90er-Jahre-Techno in der JA Josefstadt ein. Er bleibt nach wie vor bei der Notwehr-Version: "Mein Mandant bleibt bei seiner Aussage, dass er in Notwehr gehandelt hat", so seine Anwältin Astrid Wagner zu "Heute". Die Richterin, die die U-Haft verhängte, zeigte sich skeptisch: "Das glaub' ich ihnen nicht".
Geprüft wird derzeit auch per Gutachten eine mögliche Rauschtat: Heinz R. hatte laut eigenen Angaben an dem Abend mehrere Liter (!) Rotwein getrunken. Erst am nächsten Tag konnte ihm aufgrund der starken Alkoholisierung Blut abgenommen werden. Der Promillewert muss nun rückwirkend berechnet werden.
Techno ist die Leidenschaft des gelernten IT-Technikers, der es auf der Plattform Twitch mit seinen Elektro-Beats immerhin auf über 1.000 Follower bringt. Und diese wurde ihm auch zum Verhängnis: Denn der 33-jährige Nachbar dürfte sich immer wieder über zu laute Musik beschwert haben. In der Folge kam es zur Sachbeschädigung durch Heinz R., die vom Nachbarn auch angezeigt wurde. Am Samstag eskalierte die Situation vollends – laut seiner Anwältin bedauert Heinz R. den Tod seines Nachbarn. Es gilt die Unschuldsvermutung.