Schütze war amtsbekannt

Brandanschlag, laute Musik – die Akte "Techno-Heinz"

Ein Wiener (50) feuerte in der Nacht auf Samstag mit einem Revolver auf seinen Nachbarn – trotz Anzeigen und Brandanschlag besaß er die Waffe legal.
Christian Tomsits
13.10.2025, 05:30
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Schütze Heinz R. (50) – er wird als hagerer Mann mit großem Durst und vom Fremdenhass zerfressen beschrieben – soll bereits seit Wochen im Dauerclinch mit seinem iranischen Nachbarn (33) befunden haben. "Heute" kennt den problematisch Akt des Mordverdächtigen, der brennende Fragen aufwirft: Denn die mutmaßliche Tatwaffe, durch deren Kugeln der 33-Jährige am Samstag qualvoll im Stiegenhaus verblutete, besaß der amtsbekannte Störenfried von den Behörden unbehelligt ganz legal.

Dabei sind seit 2021 (!) Alkohol-Eskapaden von "Techno-Heinz" im ganzen Gemeindebau bekannt – und auch polizeilich. Gleich mehrere Anzeigen wegen Lärmbelästigung liegen nach "Heute"-Infos gegen den 50-Jährigen vor, der sein Namensschild stolz mit Österreichflaggen und einem Pitbull-Schriftzug beklebt hat. Dem Vernehmen nach sei es immer wieder um (zu) laute 90er-Party-Musik aus der Wohnung von R. gegangen, die dem Iraner in der Nachbarwohnung mitten in der Nacht den Schlaf raubte.

Im Sommer trat der 50-Jährige offenbar im Suff ein Fenster ein, der zweite Vorfall richtete sich am 30. August bereits bedrohlich gegen das spätere Opfer, dessen fremde Herkunft dem Verdächtigen ein Dorn im Auge gewesen sein soll. Denn plötzlich stand seine Fußmatte in Flammen. Nur ein Zeuge – "Heute" konnte mit ihm sprechen – verhinderte geistesgegenwärtig ein Ausbreiten der Flammen auf die Wohnung des Iraners und das gesamte Wohnhaus.

Der Beweis: Die Türmatte des späteren Opfers stand plötzlich in Flammen
Denise Auer

Gegen den mutmaßlichen Feuerteufel wurde jedoch kein Waffenverbot verhängt. Ein mögliches Versäumnis, das dringend geklärt gehört. Der Tathergang scheint indes immer klarer: Zwar sprach der Verdächtige noch völlig zugedröhnt zuerst von einer Verwechslung mit einem Einbrecher, im zweiten Verhör behauptet er dann plötzlich, vor den Schüssen vom als ruhig und besonnen beschriebenen Nachbarn mit einem Messer angegriffen worden zu sein. Während von der Stichwaffe jede Spur fehlt, gilt ein weiterer Streit wegen lauter Techno-Musik als wahrscheinlich. Die Unschuldsvermutung gilt.

{title && {title} } ct, {title && {title} } Akt. 13.10.2025, 08:45, 13.10.2025, 05:30
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