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15-jähriger IS-Fan nahm Wiener SPÖ-Politiker ins Visier

Ein 15-Jähriger soll IS-Propaganda verbreitet haben. Nach Deradikalisierung erhält er "eine letzte Chance", um ohne Vorstrafe neu zu beginnen.
Niederösterreich Heute
20.10.2025, 13:32
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Dem Burschen wurden Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation und gefährliche Drohung vorgeworfen. Die Radikalisierung soll laut Anklage zumindest von April bis Juli 2024 angedauert haben. Der damals 14-Jährige soll auf mehreren Internetseiten IS-verherrlichende Fotos sowie Audio- und Videodateien gepostet oder weitergeschickt haben.

Wie orf.at berichtet, wurde dabei etwa "zum Schlachten von Ungläubigen aufgerufen", erklärte der Staatsanwalt. Der Jugendliche habe den IS unterstützt und "wollte weitere Brüder für den Jihad rekrutieren". "Es wird hoffentlich etwas passieren", soll er im Zusammenhang mit einem möglichen Anschlag gepostet haben. Auf dem Handy des Buben fanden die Ermittler 354 Videos und 147 Audiodateien.

Der Prozess fand am Landesgericht in Korneuburg statt.
Ernst Weingartner / Weingartner-Foto / picturedesk.com

Am 5. Juli 2024 soll der Jugendliche über einen Instagram-Account eine Collage mit drei Bildern gepostet haben. Hinterlegt war das Ganze mit einem IS-Nasheed (religiöser Sprechgesang) und einer Fatwa – also einem Gutachten – eines islamischen Gelehrten, der das Töten von Abtrünnigen fordert. Die Köpfe von drei Personen – darunter ein Wiener SPÖ-Politiker und ein deutscher salafistischer Prediger – waren rot umkreist. Verpixelt, aber trotzdem erkennbar, war auch eine Faustfeuerwaffe zu sehen. "Ich wusste nicht, wer das ist", sagte der Angeklagte über die abgebildeten Personen.

"Ich wollte mich cool fühlen"

"Ich war den ganzen Tag zuhause am Handy", dabei sei er "in diese Schiene geraten", meinte der in Wien geborene 15-Jährige, der inzwischen mit seiner Familie wieder vom Bezirk Gänserndorf nach Wien zurückgezogen ist. "Ich wollte mich cool fühlen." Inzwischen habe er eingesehen, "dass ich einen Fehler gemacht habe". Sein Verteidiger betonte, dass der Bub damals die Inhalte nicht richtig einordnen konnte.

Nach einem Hinweis aus Deutschland wurde der Jugendliche Ende Juli 2024 festgenommen. Ende August des Vorjahres kam er aus der U-Haft frei, bekam aber einige Auflagen: So musste er in die Schule gehen, Bewährungshilfe in Anspruch nehmen und ein Deradikalisierungsprogramm absolvieren.

Zeugen beschrieben den Teenager als verlässlich. Im Rahmen des Deradikalisierungsprogramms wurde laut Bericht keine "verfestigte" IS-Radikalisierung festgestellt.

In diesem Fall sei "gerade noch" eine Diversion möglich, sagte der Richter. Die Probezeit beträgt zwei Jahre, Bewährungshilfe wurde angeordnet. Zusätzlich gibt es "die strikte Weisung", die Deradikalisierungsmaßnahme weiterzumachen. Es sei eine "letzte Chance", damit dem Jugendlichen "das Berufsleben nicht durch eine Vorstrafe verbaut wird", betonte der Richter beim Prozess am Montag am Landesgericht Korneuburg.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 20.10.2025, 15:07, 20.10.2025, 13:32
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