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Teenies nach abgelaufener Ware aus Zuckerl-Shop krank

Teenies standen vergangene Woche vor einem Süßigkeiten-Laden in Wien-Hernals meterlang Schlange. Jetzt klagen einige von ihnen über Magenbeschwerden. 

Marlene Postl
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In diesen Süßigkeiten-Laden wird haufenweise abgelaufene Ware verkauft
In diesen Süßigkeiten-Laden wird haufenweise abgelaufene Ware verkauft
Leserreporter

Ein neu eröffneter Süßigkeiten-Diskonter in Wien Hernals erfreute sich am Wochenende großer Beliebtheit. Zahlreiche Wiener standen hier Schlange, um Süßes zu Tiefpreisen einzukaufen. Das meiste Geschäfte dürfte der Laden vermutlich mit Teenagern und Kindern machen - darauf ist er scheinbar auch ausgelegt. Die Fassade zieren beliebte Comic-Figuren, verkauft werden Großteils Süßigkeiten aus den USA, die die jungen Wiener von Social Media kennen dürften. Absolute Tiefpreise sollen die Teenie-Kunden scheinbar zu Impulskäufen verleiten. 

Jetzt klagen einige der Kunden des Shops über Bauchschmerzen und ähnliche Beschwerden. Sie vermuten die abgelaufenen Ware, die sie im Zuckerl-Shop gekauft haben als Grund. Auch auf diversen Social Media Accounts der Betreibers klagen Teenager über die üblen Nachwirkungen der Billig-Ware. Dieser will allerdings nichts davon hören.

"Der Besitzer sagte zu mir, ich bin selber Schuld"

Der Besitzer des Ladens kann diese Vorwürfe nicht nachvollziehen. Gegenüber "Heute" erzählt er, er vermute dass viele ihn anschwärzen wollen, weil sein Geschäft neu sei und zu gut ginge. Er erwähnte, sich der Kommentare auf Social Media bewusst zu sein, er schreibe dies aber neidvollen Konkurrenten zu. Wer genau versuche, ihn so aus dem Geschäft zu drängen, konnte er auf Anfrage von "Heute" nicht beantworten. Überschreiten Lebensmittel in Österreich das Mindesthaltbarkeitsdatum, dürfen sie zwar noch verkauft werden, dieser Umstand muss Kunden aber klar kommuniziert werden. 

Nach eigenen Angaben kennzeichne der Shop-Besitzer abgelaufene Ware deutlich und lasse Kunden sogar vor dem Kauf durch eine Kostprobe überprüfen, ob die Süßigkeiten genießbar seien. Eine "Heute"-Leserin erzählt Gegenteiliges: "Nachdem ich Bauchschmerzen bekommen habe, war ich noch einmal im Geschäft. Der Besitzer sagte zu mir, ich bin selber Schuld, wenn ich den Zettel nicht gelesen habe, auf dem Stand, dass die Ware abgelaufen ist. So einen Zettel gab es aber nicht." Sie erzählt außerdem, dass sie die Ware nicht wie behauptet vor dem Kauf verkosten und überprüfen durfte.

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