Wien

Tempo 215! Polizei stoppt Corona-Raser gleich zwei Mal

Ein 21-jähriger Probeführerschein-Besitzer ist der Wiener Polizei Freitagnacht gleich zwei Mal wegen extremer Raserei ins Netz gegangen.

Roman Palman
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Polizeifahrzeuge mit Blaulicht bei einem nächtlichen Einsatz in Wien. Symbolbild
Polizeifahrzeuge mit Blaulicht bei einem nächtlichen Einsatz in Wien. Symbolbild
ALEX HALADA / picturedesk.com

Die Bundesregierung hat höhere Strafen für Raser angekündigt, die ab Sommer gültig sein sollen: Für einen jungen Wiener war das offenbar Grund genug jetzt noch das Gaspedal bis zum Asphalt durchzudrücken – mit vier Freunden im Gepäck.

Aber der Reihe nach: Der irrwitzige Vorfall ereignete sich Freitagnacht gegen 23.15 Uhr auf der Triester Straße in Wien-Favoriten. Beamte der Landesverkehrsabteilung Wien führten dort einen Alko- und Drogenschwerpunkt durch, als ihnen ein Audi A6 mit überhöhter Geschwindigkeit auffiel.

Abgestraft und verfolgt

Der Lenker legte ein extrem rücksichtsloses Fahrverhalten an den Tag, Blinker kannte er offenbar nicht und Sicherheitsabstand schien sowieso ein Fremdwort zu sein.

Der junge Mann wurde gestoppt und die Verwaltungsübertretungen noch an Ort und Stelle von einem Schnellrichter sanktioniert.

Der beanstandete Pkw-Lenker (21) setzte daraufhin seine Fahrt fort. Was er nicht wusste: die Polizisten behielten ihn weiter im Auge.

Tempo 215

Die Uniformierten folgten dem Straßen-Rowdy unauffällig in Richtung A2 Südautobahn. Ab der Autobahnauffahrt – auf allen Stadtautobahnen beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h – beschleunigte der 21-Jährige seinen Wagen plötzlich auf halsbrecherisches Tempo.

Die eingebaute Videoanlage des ihm folgenden Dienstfahrzeuges zeigte eine Höchstgeschwindigkeit von 215 (!) Stundenkilometern. Mehr als zweieinhalbfache des erlaubten Werts!

Probeführerschein

Sofort zogen die Polizisten den Bleifuß aus dem Verkehr. Bei der anschließenden Kontrolle wurde es bizarr: Zum einen mussten die Beamten feststellen, dass der 21-jährige Raser nur einen Probeführerschein besaß. Diesen ist er nun los.

Der Probeführerschein wurde vor Ort abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.

Corona-Autoparty

Zum anderen war der junge Mann während seiner Wahnsinnsfahrt nicht alleine in dem Wagen. Zum Zeitpunkt der Anhaltung befanden sich weitere vier Personen darin. Allesamt hatten sie keine der für Fahrtgemeinschaften vorgeschriebenen FFP2-Masken angelegt. Aus diesem Grund wurden alle fünf Insassen auch noch nach den geltenden COVID-Bestimmungen angezeigt.

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