Oberösterreich

Teuerungswelle für Autofahrer – neue Preise im Detail

Keine guten Nachrichten für Auto- und Motorradfahrer: Auch 2023 wird vieles teurer. Der ARBÖ-Club klärt auf, welche Kosten auf Lenker zukommen.

Johannes Rausch
Seit 1. Dezember gültig: Die neue Jahresvignette kostet Autofahrern im kommenden Jahr 96,40 Euro.
Seit 1. Dezember gültig: Die neue Jahresvignette kostet Autofahrern im kommenden Jahr 96,40 Euro.
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Der Teuerung kann man auch kommendes Jahr nicht davonfahren: Die erste Erhöhung der am 1. Oktober eingeführten CO2-Steuer steht bereits mit 1. Jänner ins Haus. Das bedeutet, dass die Abgabe von 30 Euro je Tonne auf 32,50 Euro angehoben wird.

Anfangs war sogar eine Erhöhung auf 35 Euro geplant. Aber aufgrund der hohen Spritpreise greift der im Gesetz vorgesehene "Preisstabilitätsmechanismus". 

Aber nicht nur ansteigende Treibstoffpreise treffen den motorisierten Individualverkehr. Jetzt informiert der Verkehrsclub ARBÖ, mit welchen zusätzlichen Kosten Auto- und Motorradfahrer 2023 rechnen müssen (weitere Details siehe Bildergalerie unten):

1
Autobahnvignette

Die Tarife für die neue Asfinag-Autobahnvignette in der Übersicht: 

Neue Tarife 2023 für Pkw (bzw. alle zweispurigen Kfz bis 3,5t hzG):
10-Tages-Vignette:   EUR 9,90
2-Monats-Vignette:   EUR 29,00
Jahresvignette:         EUR 96,40

Neue Tarife 2023 für Motorräder (einspurige Kfz):
10-Tages-Vignette:   EUR 5,80
2-Monats-Vignette:   EUR 14,50
Jahresvignette:         EUR 38,20

Die Jahresvignette für das Jahr 2023 gilt von 1.12.2022 bis 31.1.2024

2
Normverbrauchsabgabe

Das neue Jahr bringt auch mit sich, dass am 1. Jänner die Berechnungswerte für die Normverbrauchsabgabe angepasst werden. Dadurch erhöht sich die einmalige Steuer. Konkret: Der CO2-Abzugsbetrag wird um den Wert fünf und der Malus-Grenzwert um den Wert 15 abgesenkt. Hingegen wird der Malus-Betrag um den Wert zehn erhöht und der Höchststeuersatz um zehn Prozentpunkte angehoben.

Bei der Normverbrauchsabgabe handelt es sich um eine einmalig zu entrichtende Steuer. Sie wird u.a. bei der Lieferung oder der erstmaligen Zulassung von Pkw sowie Motorrädern in Österreich fällig.

3
Motorbezogene Versicherungssteuer

Auch für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer werden neue CO2-Grenzwerte herangezogen. Die Steuer für neu zugelassene Pkw wird sich also ebenfalls erhöhen. 

Der Malus-Betrag wird um zehn Euro erhöht, daher sind bald 70 statt wie bisher 60 Euro fällig. 

4
Sachbezug

Für alle Fahrzeuge, die nicht mehr als 132 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, fällt ab 1. Jänner nur 1,5 Prozent Sachbezug an. Maximal also 720 Euro monatlich. Bei Verkehrsmittel mit einem höheren CO2-Ausstoß beträgt die Berechnungsgrundlage für den Sachbezug zwei Prozent (maximal 960 Euro pro Monat). 

Elektro- und Wasserstofffahrzeuge sind weiterhin sachbezugsbefreit.

5
Investitionsfreibetrag für E-Autos

Wenn sich jemand im betrieblichen Rahmen ein Elektroauto zulegt, kann er ab 1. Jänner einen Investitionsfreibetrag von 15 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen.

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    Durch die CO2-Bepreisung ab 1. Jänner steigt der Preis für Treibstoff wieder
    Durch die CO2-Bepreisung ab 1. Jänner steigt der Preis für Treibstoff wieder
    ARBÖ
    6
    Laden von Elektrofirmenfahrzeugen

    Die Errichtung einer Wallbox (Wandladestation) im privaten Bereich des Arbeitnehmers ist ab 1. Jänner auf Kosten des Unternehmens sachbezugsbefreit. Auch für die Strompreise beim Laden am Wohnort ist dann kein Sachbezug zu zahlen. Allerdings nur, wenn der Betrieb dafür finanziell aufkommt.

    Diesel und Benzin bald wieder teurer

    Apropos Teuerung: Die Spritpreise in Österreich sind im November zwar gesunken. Doch spätestens 2023 werden die Preise laut ÖAMTC wohl wieder steigen. "Heute" hat berichtet.

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      Denise Auer