Haustiere

Acht Monate bedingt – Hündin wurde nicht gefüttert

Die vermeintliche Fundhündin "Ena" konnte nun einer Dame aus Serbien, wohnhaft in Wien zugeordnet werden. Sie wollte die Hündin nicht mehr füttern.

Christine Kaltenecker
Die kleine "Ena" war ihrem Frauchen aus Wien nur noch ein Dorn im Auge. 
Die kleine "Ena" war ihrem Frauchen aus Wien nur noch ein Dorn im Auge. 
©Pfotenhilfe

Bereits im Herbst 2022 wurde beim Tierschutzhof Pfotenhilfe in Lochen eine kleine, weiße Hündin abgegeben. Angeblich wurde das abgemagerte Tier in der Nähe gefunden und der Chip war zwar vorhanden, aber - wie so oft - auf keinen Halter registriert. Aufgrund der Suche nach dem Halter in sozialen Medien meldete sich eine Zeugin aus Wien, die "Ena" erkannte und aussagte, dass die im 3. Bezirk wohnhafte Halterin aus Serbien diese schon länger loswerden wollte, weil sie ihr lästig sei und sie sich das Futter nicht leisten könne.

Die kleine "Ena" konnte einer Dame im 3. Wiener Gemeindebezirk zugeordnet werden.
Die kleine "Ena" konnte einer Dame im 3. Wiener Gemeindebezirk zugeordnet werden.
©Pfotenhilfe

Betrug und Tierquälerei

Angeblich wurde "Ena" auch immer wieder unversorgt alleine in der Wohnung gelassen, wenn das Frauchen auf Urlaub fuhr. Sie hätte sich dann noch beschwert, dass die Wohnung voller Kot und Urin war. 

Die Pfotenhilfe erstattete daher Anzeige wegen Betrugs und Tierquälerei, da die Hündin auch stark abgemagert war. Bei der heutigen Verhandlung am Landesgericht für Strafsachen Wien zeigte sich die erwachsenenvertretene, verschuldete Angeklagte geständig. Sie sei mit der Hündin - auch finanziell - überfordert gewesen und habe sie über einen längeren Zeitraum nicht ausreichend oder gar nicht gefüttert. Ein Zeuge sagte aus, dass sie die Hündin sogar aussetzen wollte.

Acht Monate bedingt

Die Serbin wurde wegen Tierquälerei zu acht Monaten Freiheitsstrafe bedingt mit fünf Jahren Bewährungsfrist verurteilt und nahm das Urteil nach Rücksprache mit ihrer Verteidigerin an. Der Ausgang des Betrugsverfahrens ist noch offen. Die Pfotenhilfe erhielt 242,00 Euro Schadenersatz für das Aufpäppeln der abgemagerten Hündin zugesprochen. Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler zeigte sich zufrieden mit dem Urteil: "Acht Monate für Tierquälerei ist jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Ob es wirklich abschreckend ist, ist fraglich, zumal die Strafe einerseits ja nur bedingt ausgesprochen wurde und ohne die im Akt befindlichen Vorstrafen wohl auch weitaus milder ausgefallen wäre. Aber immerhin, wenn sie sich noch etwas zu Schulden kommen lässt, wird es ernst."

Erwachsenenvertretung? 
Die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe fordert seit Jahren ein generelles Tierhaltungsverbot für erwachsenenvertretene (vormals "besachwalterte") Personen. Die leidgeprüfte Pfotenhilfe-Chefin dazu: "Wenn jemand keine Verantwortung für seine eigenen Handlungen übernehmen kann - und sei es nur in finanziellen Angelegenheiten - dann kann er oder sie schon gar keine Verantwortung für Andere übernehmen. Das sagt mir ja schon der Hausverstand. Und entsprechend vernachlässigt und krank sind diese Tiere auch jedes einzelne Mal, wenn sie von uns übernommen und gesundgepflegt werden müssen, sofern sie es bis dahin überhaupt überlebt haben!"